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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Der Versicherungsgegenstand dieser Versicherung ist das Wohngebäude, allerdings ohne seinen Inhalt an beweglichen Sachen.
Dafür muss extra eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Ziel dieser Versicherung ist die Kostendeckung von Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes infolge von Schäden durch versicherte Risiken.

Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung

Die Versicherung umfasst drei unterschiedliche Versicherungen in einem Vertrag, und zwar handelt es sich dabei um die Feuerversicherung, die auch Explosion und Blitzschlag beinhaltet, die Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser und zuletzt die Versicherung gegen Sturm und Hagel.

Definitorisch gehört zum Wohngebäude auch das Gebäudezubehör, wie beispielsweise

  • Klingelanlagen
  • Briefkästen
  • Angelegte Terrassen
  • Müllboxen

Außerdem kann man Dinge wie

  • Carports
  • Gewächshäuser
  • Hof- und Gehwegbefestigungen

vertraglich hinzufügen lassen.

Zusatzleistungen der Wohngebäudeversicherung

Zusätzlich zum normalen Leistungsumfang beinhaltet die Wohngebäudeversicherung auch die Kostenerstattung für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten sowie Schutzkosten.

Der Betrag beläuft sich meist auf 5 Prozent der Versicherungssumme, man kann sich jedoch überlegen, diesen Betrag vertraglich auf 10 Prozent zu erhöhen.
Eine weitere besondere Leistung ist die Kostendeckung von Mietausfällen durch die versicherten Schäden für die Dauer von bis zu einem Jahr.

Tipps zur Wohngebäudeversicherung

Wichtig ist, dass man die richtige Versicherungssumme berechnet. Diese muss dem aktuellen Neuwert des Gebäudes entsprechen, damit im Zweifelsfall das Gebäude, so wie es war, wieder aufgebaut werden kann.
Man sollte deshalb darauf achten, dass man vom Versicherer direkt den Unterversicherungsverzicht gewährt bekommt.

Die korrekte Berechnung der Versicherungssumme erfolgt durch drei Schritte:

  1. Die Berechnung durch Ausstattungsmerkmale und Wohnfläche mithilfe eines Wertermittlungsbogen
  2. Die Erstellung eines Gutachten durch einen Bausachverständigen
  3. Die Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert, die die Offenlegung aller Baukosten erfordert.

Wenn ein Schadensfall eintreten sollte, dann ist man angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten, die Feuerwehr zu rufen, und möglichst alles so zu lassen wie es ist.

Denn es wird auf jeden Fall ein Gutachter von der Versicherung kommen, um den Schaden zu begutachten.
Am Besten beraten ist man, wenn man die entstandenen Schäden direkt fotografiert.

Der Wohngebäudeversicherungsrechner




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