Vollkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung
In den nächsten Absätzen finden Sie Informationen zum Thema Vollkasko-Versicherung.
Eine Vollkasko-Versicherung sollte dann abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug über einen Kredit abgezahlt wird.
Außerdem ist es empfehlenswert eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, wenn man sich einen Neuwagen zugelegt hat.
Leistungsumfang einer Vollkasko-Versicherung
Neben den Leistungen der Teilkasko-Versicherung übernimmt die Vollkasko-Versicherung unter anderem auch Schäden, die vom Versicherungsnehmer selbst verschuldet sind.
Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko-Versicherung
Bei der Vollkasko-Versicherung findet eine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes statt.
Das bedeutet, je länger man unfallfrei fährt, desto günstiger wird die Versicherung.
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt, bezogen auf die unfallfreien Jahre, immer identisch, der jeweilige angesetzte Prozentsatz der unterschiedlichen Vollkasko-Versicherungsunternehmen kann jedoch variieren.
Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen funktioniert wie folgt:
Schadenfreiheitsklasse 0
Schadenfreiheitsklasse 1/2
Eltern sind bereits versichert
Zweitwagenregelung
Wer noch nicht länger als drei Jahre seinen Führerschein besitzt, wird automatisch in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.
Wer seinen Führerschein bereits länger als drei Jahre besitzt, wird sofort in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft.
Dies gilt jedoch nur für Führerscheine aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union.
Führerscheine, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union sind, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.
Bei vielen Versicherungen werden Personen, die noch nicht drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, sofort in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, wenn deren Eltern bereits ein Fahrzeug beim jeweiligen Unternehmen versichert haben.
Einzige Bedingung ist dabei, dass sich das Fahrzeug der Eltern auch mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 befindet.
Die sogenannte Zweitwagenregelung sieht vor, dass weitere Fahrzeuge eines Versicherungsnehmers ebenfalls niedriger eingestuft werden können, wenn das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse 1/2 hat.
Abschluss einer Vollkasko-Versicherung
Auch bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung kann eine Selbstbeteiligung für den Fall der Fälle vereinbart werden.
Das hat zur Folge, dass die Versicherungsprämien sinken.
Entsteht ein Schaden, ist der Versicherungsnehmer allerdings verpflichtet, die Selbstbeteiligung zu entrichten.
