Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Diese Versicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen von Betriebsangehörigen oder Vertrauenspersonen des Unternehmens.
Hierzu gehören folgende Bereiche, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten:
- Betrug
- Unterschlagung
- Diebstahl
- Untreue
- Sachbeschädigung
- Sabotage
Ersetzt werden von der Vertrauensschadenversicherung Schäden, die dem Unternehmen selbst entstanden sind sowie Schäden, die Dritten zugefügt wurden.
