Versicherungs Tipps
Versicherungs Tipps
Benötigen Sie einen Vergleich der Versicherungen, dann nutzen Sie bitte unseren Versicherungsvergleich.
Im Folgenden finden Sie eine Vielzahl von Fragen und Antworten zu dem Thema Versicherungen.
Anspruch auf Versicherungsschein
Der Versicherungsanbieter ist verpflichtet den Versicherungsschein auszuhändigen.
Bei Verlust oder Zerstörung des Versicherungsscheins kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsgeber die Ausstellung einer Ersatzurkunde verlangen.
Die entstandenen Kosten werden, je nach Vereinbarung, entweder vom Versicherungsnehmer oder Versicherungsanbieter getragen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) verhalten sich ähnlich wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind vorformulierte Vertragsklauseln, die dem Versicherungsvertrag beigefügt sind, und auf die der Versicherungsanbieter ausdrücklich hinweisen muss.
Hat der Versicherungsnehmer in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AVB Kenntnis genommen und diesen zugestimmt beziehungsweise nicht widersprochen, so gelten diese auch in dem konkreten Versicherungsvertrag.
Streitigkeiten mit der Pflegeversicherung
Sollte der Versicherungsnehmer in die unangenehme Situation eines Streites mit der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung kommen, so ist vor einer Prozessführung folgendes zu empfehlen:
Sollte der außergerichtliche Schlichtungsversuch scheitern, dann sollte der Versicherungsnehmer in Besitz einer privaten Rechtsschutzversicherung sein, da in den meisten Prozessen hohe Anwaltskosten und Sachverständigenkosten anfallen.
Die Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten im Rahmen der gesetzlichen Interessenswahrnehmung.
Kreditwürdigkeit, Bonität, Rating
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