Versicherung gegen Scheidung-/ Kuckuckskind und Bigamie Police
Versicherung gegen Scheidung-/ Kuckuckskind und Bigamie Police
Trennen Sich zwei Lebenspartner, die miteinander verheiratet waren, so muss normalerweise jeder der Eheleute die Kosten die Scheidung aus eigener Tasche zahlen.
Nicht, wenn vorher eine Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Versicherung zahlt, wenn eine Ehe vor Gericht geschieden wird.
Genauer gesagt, werden alle
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Gutachterkosten
abgedeckt, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten.
Es werden auch die Kosten für Scheidungsfolgesachen, wie zum Beispiel Prozesse um Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen, übernommen.
Wichtig ist noch folgendes zu erwähnen:
Die normale Rechtsschutz-Versicherung deckt keine Streitigkeiten im Familienrecht ab. Diese zahlt nur ein erstes Beratungsgespräch.
