Versicherungen FAQ
Versicherungen FAQ
Wer sich vornimmt, eine Versicherung abzuschließen wird schnell feststellen, dass es unzählige Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmakler mit unzähligen Versicherungsvarianten gibt.
Und als wäre das nicht schon unübersichtlich genug, hat man dann auch noch die Wahl zwischen unzähligen verschiedenen Leistungen und Preismodellen.
Wer sich hier vor Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht ausreichend informiert, kann ganz schnell sein blaues Wunder erleben.
Deshalb sollte jeder vor Abschluss einer Versicherung so viele Angebote wie nur möglich einholen und diese nach Leistungsumfang und Preisen vergleichen, auch wenn dazu meistens die Zeit fehlt.
Doch nur so ist gewährleistet, dass man hinterher einen ausreichenden Versicherungsschutz hat und einen angemessenen Preis dafür zahlt.
Unterteilung der Versicherungen
Die Versicherungen lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen:
- Personenversicherungen
- Tierversicherungen
- Sachversicherungen
Zu den Personenversicherungn gehören unter anderem die Krankenversicherung und die Unfallversicherung.
Zu den Tierversicherungen gehören unter anderem die Haftpflichtversicherungen für Tiere, sowie die Tierkrankenversicherung.
Zu den Sachversicherungen gehören unter anderem die Hausratversicherung und die Glasversicherung.
Zudem gibt es auch sogenannte Pflichtversicherungen. Das sind Versicherungen, die man unbedingt haben muss. Wer beispielsweise ein Fahrzeug besitzt, muss auch eine dazugehörige KFZ-Haftpflichtversicherung haben.
Zum Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung hingegen ist man in Deutschland nicht verpflichtet.
Es gibt hierzulande auch Versicherungen, die vom Gesetzgeber für jeden einzelnen Menschen vorgeschrieben sind. Dies sind die Sozialversicherungen (sie unterliegen dem Sozialgesetzbuch). Zu den Sozialversicherungen gehören beispielsweise die gesetzliche Kranken- und die gesetzliche Unfallversicherung.
Fragen und Antworten:
Hier die häufigsten Fragen und deren Antworten.
Was sollte vor Abschluss eines Versicherungsvertrages beachtet werden?
Vor Abschluss einer Versicherung, welcher Art auch immer, sollte man sich darüber im Klaren sein, was genau versichert werden soll und in welchem Umfang.
Danach sollten von verschiedenen Versicherungsgesellschaften Angebote eingeholt werden, um diese sorgfältig auf das Preis- / Leistungsverhältnis hin zu überprüfen. Erst danach sollte eine Entscheidung fallen.
Wer nicht nur darauf bedacht ist, eine Versicherung mit einem entsprechenden Leistungsumfang abzuschließen, sondern auch noch möglichst wenig dafür auszugeben, der hat die Möglichkeit, über das Internet sehr günstige Varianten zu finden.
Hier lässt sich eine Menge Geld sparen, da die Versicherungsbeiträge relativ gering sind, obwohl die Leistungen in den meisten Fällen identisch mit denen anderer Anbieter sind.
Denn über das Internet benötigt man keinen Makler, der noch zusätzlich bezahlt werden muss.
Voraussetzung für den Versicherungsabschluss über das Internet ist allerdings, dass man genau weiß, was man will.
Wie können Versicherungen gekündigt werden?
Die Laufzeit der Versicherungsverträge sollte in der Regel immer nur auf ein Jahr festgesetzt werden, denn ist man mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden, hat man bei einem Jahresvertrag schneller die Möglichkeit, zu kündigen.
Wichtig ist, dass eine Kündigung immer schriftlich und per Telefax oder Einschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingehen sollte, so dass man sicher ist, dass die Kündigung nicht auf dem Postweg verloren geht.
Wer einen Versicherungsvertrag für mehrere Jahre abgeschlossen hat, hat diese Möglichkeit oft nicht.
Versicherungsverträge die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Wie ist ein solcher Versicherungsvertrag aufgebaut?
Ein Versicherungsvertrag sollte immer mit einem Übersendungsschreiben der jeweiligen Versicherungsgesellschaft versehen sein. Außerdem sollte er geöst sein und nicht in Form einer losen Blattsammlung ins Haus flattern. Das ist aber auch höchst selten der Fall.
Auf jeden Fall sollte in einem Versicherungsvertrag das sogenannte Merkblatt zur Datenverarbeitung vorhanden sein. Hier finden sich alle Sachen wieder, die etwas mit den persönlich eingereichten Daten zu tun haben.
Aufgeführt und genauer erläutert sind unter anderem:
- Einwilligungserklärung
- Schweigepflichts-Entbindungserklärung
- Datenspeicherung bei der Versicherung
- Datenübermittlung an einen Rückversicherer
- Datenübermittlung an andere Versicherer
- Datenverarbeitung innerhalb und außerhalb der Unternehmensgruppe
- Betreuung durch einen Vermittler
- Auskünfte und Erläuterungen zu seinen Rechten
Einwilligungserklärung
Hier ist erläutert, aus welchen Gründen der Versicherte seine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilen muss. Ohne eine Einwilligung kann unter Umständen ein Vertrag nicht zu Stande kommen.
Schweigepflichts-Entbindungserklärung
Da die Übermittlung von Daten dem Berufsgeheimnis unterliegt, ist es erforderlich eine Schweigepflichts-Entbindungserklärung zu erlangen. Nur so ist es möglich, beispielsweise mit Ärzten zu kommunizieren.
Datenspeicherung bei der Versicherung
Hier ist aufgeführt, welche persönlichen Daten der versicherten Person gespeichert werden. Unter anderem sind das die Angaben wie Name und Anschrift, Kundennummer, Bankverbindung oder beispielsweise auch die Daten eines Arztes.
Datenübermittlung an Rückversicherer
Der Rückversicherer (an ihn wird ein Teil der Risiken abgegeben) erhält Daten wie zum Beispiel die Kundennummer, die zu zahlende Beitragshöhe, die Art des Versicherungsvertrages sowie unter Umständen die Personalien des Versicherungsnehmers.
Soweit die Rückversicherer selber auch noch Rückversicherer haben, werden auch an diese die Daten weiter geleitet.
Datenübermittlung an andere Versicherer
Um zu vermeiden, dass auf Grund falscher Angaben (zum Beispiel zum Gesundheitszustand der versicherten Person) der Versicherungsgesellschaft ein Schaden entsteht, hat diese hierdurch die Möglichkeit unter anderem die Krankenversicherung um Auskunft zu bitten.
In diesem Fall übermittelt die Versicherung unter anderem die Personalien des Versicherungsnehmers, sowie die Art und den Umfang der Versicherung.
Datenverarbeitung innerhalb und außerhalb der Unternehmensgruppe
Einige Versicherungen arbeiten in sogenannten Versicherungsgruppen zusammen. Kooperationsverträge werden abgeschlossen. Um Kosten zu sparen werden hierbei einzelne Bereiche zentralisiert. So ist es möglich, dass Adressen beispielsweise nur einmal gespeichert werden. Allerdings gilt dies nur für Verträge, die innerhalb dieser Unternehmensgruppe abgeschlossen werden. Die Partnerdaten können von jeder Versicherung dieser Gruppe abgefragt werden. So ist es beispielsweise leichter, die Post sofort richtig zuzuordnen.
Alle Daten, die den Versicherungsvertrag an sich betreffen (zum Beispiel Leistungsdaten), sind nur von der jeweiligen Versicherung einsehbar.
Betreuung durch einen Vermittler
Wer eine Versicherung abschließt, wird meist durch einen persönlichen Betreuer beraten. Neben einzelnen Personen können zum Beispiel auch Kreditinstitute und Bausparkassen Betreuer sein.
Um die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können, bekommt der Betreuer von der Versicherungsgesellschaft verschiedene Daten übermittelt. Das sind unter anderem die Leistungsdaten des Versicherungsvertrages.
Jeder Betreuer unterliegt der Verschwiegenheit.
Auskünfte und Erklärung zu den Rechten
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Versicherungsnehmer ein Recht auf Auskunft seiner Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung.
Weiter besteht ein Versicherungsvertrag aus Verbraucherinformationen sowie den einzelnen Versicherungsbedingungen.
Was steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen?
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen alle Informationen die vertragsrelevant sind:
- Was und wer ist versichert?
- Nach was richten sich die zu zahlenden Beiträge?
- In welchen Fällen leistet die Versicherung und was leistet sie?
Im folgenden eine Auflistung der FAQ, die man auf dem Portal Optimierungsdienst finden kann:
» Private Haftpflichtversicherung FAQ
» Gebäudeversicherung-FAQ
» Hausratversicherung-FAQ
» Grundfähigkeitsversicherung-FAQ
» Reisegepäckversicherung-FAQ
» KFZ Haftpflicht FAQ
» Reiseruecktrittsversicherung FAQ
» Rechtsschutzversicherung FAQ
