Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Während einer Reitstunde ist der Reitlehrer aufsichtspflichtig gegenüber seinen Reitschülern. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dafür ein Entgelt bekommt oder nicht.
Passiert den Schülern ein Unfall, beispielweise durch ein falsches Kommando des Reitlehrers, ist dieser dem Verunfallten gegenüber schadensersatzpflichtig und haftet dabei persönlich und unbegrenzt.
Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung schützt hierbei vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens.
