Reiseunfallversicherung

Reiseunfallversicherung

Wird man durch die Folgen eines Unfalls im Urlaub zum Invaliden oder kommt gar zu Tode, zahlt die Reiseunfallversicherung dem Versicherungsnehmer beziehungsweise den Angehörigen die vereinbarte Versicherungssumme aus. Unterschieden wird hierbei in der Regel zwischen einer Reise- und einer Dienstreiseunfallversicherung.

Reiseunfallversicherung für nicht privat Unfallversicherte

Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die außerberuflich sind, also auch Unfälle im Urlaub. Besitzt jemand keine private Unfallversicherung ist eine Reiseunfallversicherung sehr interessant, da statistisch gesehen die meisten Unfälle gerade im Urlaub passieren.
Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass einige Extremsportarten nicht Gegenstand des Versicherungsumfangs sind und gegebenenfalls extra versichert werden müssen.

Da es sehr oft vorkommt, dass sich im Urlaub Unfälle ereignen, ist es auch hier wichtig, ausreichend geschützt und versichert zu sein. Da die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle im Ausland nicht aufkommt, gibt es für diese Fälle eine Reiseunfallversicherung. Wer diese Versicherung abgeschlossen hat, ist rund um die Uhr und weltweit unfallversichert.

Leistungen der Reiseunfallversicherung

Folgende Leistungen beinhaltet die Reiseunfallversicherung unter anderem

  • Unfallrente
  • Genesungsgeld
  • Bergungskosten

Wer dieses Paket also für seinen Auslandsaufenthalt abschließt, ist rundum für den Fall der Fälle abgesichert und kann ruhigen Gewissens in den Urlaub fahren.



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