Reise-Rücktrittsversicherung

Reise-Rücktrittsversicherung

Unser Service für Sie: Reiserücktrittsversicherung-FAQ

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornogebühren eines Reiseveranstalters, wenn der Versicherungsnehmer aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund eine gebuchte Reise nicht antreten kann.

Die Stornogebühren haben nicht selten die Höhe von 80 Prozent des Reisepreises. Aus wichtigem Grund ist hierbei, wenn der Versicherungsnehmer plötzlich schwer krank wird oder verunglückt. Verunglücken Ehepartner, Geschwister oder Eltern, übernimmt ebenfalls die Reise-Rücktrittsversicherung die Kosten für eine Rückreise.

Selbstbeteiligung bei einer Reise-Rücktrittsversicherung

Jedoch ist hier eine Selbstbeteiligung von 25 Euro üblich. Ein wichtiger Grund ist auch zum Beispiel das Abbrennen des eigenen Hauses oder Büros. Muss eine Reise wegen Krankheit abgesagt werden, erhöht sich die Selbstbeteiligung in der Regel auf 20 Prozent des Reisepreises.

Die Stornogebühren werden nicht übernommen, wenn eine Reise storniert wird, weil im Urlaubsland gerade eine erhöhte Terrorgefahr oder die Gefahr eines Bürgerkrieges besteht. Hier kann man nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.

Zusätzliche Leistungen einer Reise-Rücktrittsversicherung

Eine Reise-Rücktrittsversicherung übernimmt auch Kosten für eine Rückreise, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss und auch zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für bereits gebuchte Mietwagen oder Tauchkurse werden von ihr beglichen.

Um Ansprüche aus der Reise-Rücktrittsversicherung geltend machen zu können, müssen solche Versicherungen spätestens 14 Tage nach der Buchung einer Reise abgeschlossen werden.



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