Reiserücktransportversicherung

Reiserücktransportversicherung

Eine Reiserücktransportversicherung ist häufig an eine Reisekrankenversicherung gebunden und übernimmt die Kosten des Rücktransport des Versicherungsnehmers und, je nach Tarif, die seiner mitreisenden Angehörigen.
Neben der Kostenübernahme organisiert die Reiserücktransportversicherung auch den Rücktransport.

Serviceleistungen der Reiserücktransportversicherung

Hierbei geht es vordergründig um Serviceleistungen wie Unterstützung bei der Gepäckbeförderung, wenn der Versicherungsnehmer dieses durch zum Beispiel einen Bruch des Handgelenkes nicht mehr selbst tragen kann.

Die Reiserücktransportversicherung organisiert und bezahlt auch Flugtickets einer höheren Klasse als besonderen Service für den Versicherungsnehmer oder weil alle Plätze der niedrigeren Klasse ausgebucht sind.

Krankenbeförderung durch eine Reiserücktransportversicherung

Viele Fluggesellschaften befördern keine Kranke, unabhängig von der Diagnose.
Gründe hierfür sind der Schutz anderer Passagiere vor ansteckenden Krankheiten oder die Verhinderung eines außerplanmäßigen Zwischenstopps.
Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob der erkrankte Passagier ein bestätigtes Flugticket hat oder nicht.

Auch hier springt die Reiserücktransportversicherung ein und löst ein Ticket bei einer anderen Fluggesellschaft.



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