Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Da man nur in der Europäischen Union und in einigen anderen Ländern, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, über seine gesetzliche Krankenversicherung geschützt ist, sollte man für Reisen ins Ausland unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Nachteile der regulären Reisekrankenversicherung

Denn auch, wenn die Krankenversicherung (zum Beispiel in Mitgliedsländern der EU) für einen eventuellen Krankheitsfall aufkommt, tut sie dies nur im Rahmen der in Deutschland üblichen Konditionen. Außerdem besteht ein Versicherungsschutz, wie bereits oben erwähnt, nicht in allen Ländern dieser Erde.

Wer also weit verreist, sollte sich darüber im Klaren sein, dass, im Falle einer Krankheitsbehandlung im Ausland, bald eine hohe Rechnung ins Haus flattern könnte.

Notwendigkeit einer Reisekrankenversicherung

Für einen Auslandsaufenthalt ist es demzufolge zwingend erforderlich, dass man sich zusätzlich privat, also mit einer Reisekrankenversicherung, absichert. Bei dieser Art der Versicherung besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung.

Wer in Deutschland privat versichert ist, sollte vor einer Reise ins Ausland immer überprüfen, ob ausreichender Schutz für den Fall der Fälle besteht.



<< Reisehaftpflichtversicherung        Reise-Rücktrittsversicherung >>