Auslandsreise Krankenversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung (Auslandskrankenversicherung)
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine der Versicherungen mit der man auch jenseits der deutschen Grenzen geschützt ist. Ebenso ist das Synonym Auslandskrankenversicherung gebräuchlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur anfallende Behandlungskosten, die in einem EU-Land oder einem Land, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, anfallen.
Leistungsumfang der Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung tritt für folgende Kosten ein:
- Ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen
- Kosten für stationäre Heilbehandlungen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Unfälle
- Arzneimittel
- Verbandsmittel
- Heilmittel
Zusätzlich ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, sowie Überführungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers oder eine Beerdigung im Ausland Gegenstand dieser Versicherung.
Generell kann man sich merken, dass die Kosten nur in der in Deutschland üblichen Höhe erstattet werden.
Außerhalb des europäischen Auslandes müssen Arzt- und Klinikkosten oft selbst getragen werden.
Außerdem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch keinen Rücktransport aus dem Ausland.
Beendigung der Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden.
Es ist aber möglich sich mit einer Reisekrankenversicherung für ein ganzes Jahr zu versichern, bei der beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Jahres mit inbegriffen sind.
