Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie einen Urlaub im Ausland planen, dann ist eine private Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Als Urlauber wird man im Ausland oftmals wie ein Privatpatient behandelt, wobei dann der gesetzliche Versicherungsschutz zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.
Auch innerhalb Europas werden die Behandlungskosten nicht immer voll erstattet. Einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.
Deswegen sollten Sie sich vor Reisebeginn erkundigen, ob mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Krankenkasse leistet nur, wenn dies der Fall ist.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Urlauber mit einer privaten Krankenversicherung können mit einer Auslandskrankenversicherung den Selbstbehalt sparen. Die Leistungen im Versicherungsfall:
Ambulante und stationäre Behandlung
- Sie werden über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung informiert
- Ihnen werden die jeweiligen deutsch- und englischsprachigen Ärzte genannt
- Die Behandlungskosten werden erstattet
- Ärztlich verordnete Arznei-, Heil-, und Verbandsmitteln werden bezahlt
- Kostenübernahme für Ihre Krankenhausunterbringung
- Ihre Krankentransporte werden ebenso übernommen
Krankenrücktransport
- Übernahme der Organisation und Kosten von medizinisch notwendigen und verordneten Krankenrücktransporten
Tod im Ausland
- Organisation der Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland
Die Auslandskrankenversicherung greift nicht, wenn Sie bereits krank in den Urlaub gestartet sind beziehungsweise Krankheiten und Unfälle vorsätzlich herbeigeführt haben.
Dauer der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung gilt generell auch nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 42 Tagen.
Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, so schließen Sie entweder einen Jahresvertrag oder eine Police ab, bei der der Beitrag nach der Reisedauer berechnet wird.
Tipp zur Auslandsreisekrankenversicherung
Bedenken Sie, dass Sie keine Einzelpolicen nacheinander abschließen können, da vertraglich festgehalten ist, dass diese nur gültig sind, wenn Sie nach jeweils 42 Tagen nach Hause zurückkehren.
