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Rechtsschutzversicherung

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Unser Service für Sie: Rechtschutzversicherung-FAQ

Jahr für Jahr gehen rund 20 Millionen Deutsche vor Gericht. Die Kosten, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, können schnell unüberschaubar werden. Ohne einen Rechtsschutz riskiert man mit einer Klage sehr viel, da sich der Ausgang eines Prozesses kaum vorhersagen lässt.

Denn wer den Rechtsstreit verliert, muss die Kosten für

  • Gericht
  • Gebühren
  • Zeugengelder
  • Sachverständige
  • Gutachten
  • Anwälte

übernehmen.
Eine Rechtsschutzversicherung sogt dafür, dass man etwas entspannter seine Ansprüche einklagen kann, denn im Leistungsfall bietet sie dem Versicherungsnehmer die Gewissheit, sein Recht einfordern zu können, ohne dabei in den finanziellen Ruin getrieben zu werden.

Versicherungsumfang einer Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Rechtsschutzversicherungsarten unterschieden:

  • Verkehrs-Rechtsschutz

  • Der Verkehrs-Rechtsschutz ist besonders wichtig für Autofahrer, da ein Unfall in den meisten Fällen zu einem Rechtsstreit führt. Bei einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist das in der Police genannte Fahrzeug abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug auch auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist (Dienstwagen). Es gibt auch eine sogenannte Verkehrs-Rechtschutzversicherung für die Familie, bei der dann alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen und somit alle Familienmitglieder versichert sind. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt Schadensersatzforderungen ab. Außerdem bietet sie Folgendes an:

    • Schutz im Vertragsrecht
    • Schutz im Sachenrecht
    • Verwaltungsschutz in Verkehrssachen
    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Der Schadenersatz-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz bei Schadensersatzansprüchen, die sich aus

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden

    ergeben.
    Besonders interessant ist diese Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer. Denn im Arbeitsrecht muss jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selber tragen. Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung gibt es allerdings nur in Kombination mit anderen Rechtschutzbereichen, da es sich um einen Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes handelt. Sie bietet Schutz bei der Klärung von Streitigkeiten in Bezug auf

    • Kündigung
    • Lohnansprüche
    • Urlaubsansprüche
    • Gehaltsansprüche
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz werden alle Kosten für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Mieterhöhungen oder Wohnungskündigungen abgedeckt. Die Wohnungs-Rechtsschutzversicherung versichert in der Regel die Wohnung, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Sollen weitere selbst genutzte oder vermietete Wohnungen abgesichert werden, muss dieser Versicherungsschutz extra beantragt und ein zusätzlicher Beitrag entrichtet werden. Der Beitrag richtet sich nach Art und Anzahl sowie der Jahresbruttomiete der jeweiligen Wohnung.

  • Vertrags- und Sachenrecht-Rechtsschutz

    Beim Vertrags- und Sachenrecht-Rechtsschutz ist Schutz geboten, wenn es um Streitigkeiten aus folgenden Bereichten geht:

    • Reparaturverträge
    • Kaufverträge
    • Reiseverträge
    • Versicherungsverträge
    • Darlehensverträge
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Bei Widersprüchen gegen Entscheidungen des Finanzamtes in Bezug auf Einkommens-, Lohn- oder Erbschaftsteuer tritt die Steuer-Rechtsschutzversicherung ein, ebenso bei einem Streit mit öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel wegen einer Stromrechnung. Sie umfasst die Verteidigung vor inländischen Verwaltungs- und Finanzgerichten.

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz geht es um das Erstreiten von zum Beispiel Entschädigungen nach einem Arbeitsunfall oder um Rentenansprüche, ist eine Sozialgerichts-Rechtschutzversicherung sinnvoll.

  • Führerschein-Rechtsschutz

  • Der Führerschein-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis.

  • Kfz-Vertrags-Rechtsschutz

  • Der Kfz-Vertrags-Rechtsschutz deckt Kosten ab, die bei Streitigkeiten um Kfz-Verträge entstehen, zum Beispiel bei

    • Kauf
    • Verkauf
    • Reparatur.
  • Eigentums-Rechtsschutz

  • Beim Eigentums-Rechtsschutz ist ein Rechtsschutz gegeben, wenn es sich um Ansprüche aus Besitz, Eigentum sowie Pfandrechten von beweglichen Sachen handelt.

  • Beratungs-Rechtsschutz

  • Der Beratungs-Rechtsschutz übernimmt Kosten für Beratungen in erb- und familienrechtlichen Sachen.

  • Versicherungs-Rechtsschutz

  • Der Versicherungs-Rechtsschutz deckt Kosten von Streitigkeiten mit anderen Versicherungsgesellschaften ab einem Streitwert von 150 Euro ab.

  • Straf-Rechtsschutz

  • Der Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten.

  • Firmen-Rechtsschutz

    Der Firmen-Rechtsschutz deckt folgende Bereiche für Selbständige ab:

    • Arbeits-Rechtsschutz, allerdings nur für den Versicherungsnehmer
    • Schadensersatz-Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Streitigkeiten zum Beispiel mit Kunden oder Lieferanten sowie Schadensersatzansprüche ihnen gegenüber sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.

Versicherter Personenkreis bei einer Rechtsschutzversicherung

Alle nichtselbständigen Personen können sich rechtsschutzversichern lassen. Automatisch mitversichert sind der Ehepartner oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtliche Partner) des Versicherungsnehmers sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich in der Ausbildung beziehungsweise Studium befinden und nicht verheiratet sind. Auch

  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder

die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sind automatisch mitversichert. In Bezug auf den Kfz-Rechtsschutz ist jedoch zu beachten, dass eine eigenständige Rechtsschutzversicherung notwendig ist, wenn ein Kind einen eigenen Pkw hält.

Nichteheliche Lebenspartner können die Versicherung jedoch nicht nach Belieben in Anspruch nehmen, wie es bei eingetragenen Ehe-/Lebenspartnern der Fall ist. Der Versicherungsnehmer hat hier das Recht, Widerspruch einzulegen.

Kinder verlieren den Familienversicherungsschutz, wenn sie heiraten oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.

Für Selbständige gibt es gesonderte Rechtsschutzversicherungsbedingungen. Bei der Anmeldung eines Privat-Rechtsschutzes müssen Selbständige einen höheren Tarif bezahlen, da laut Statistik Selbständige sich häufiger im privaten Bereich gerichtlich auseinandersetzen als Nichtselbständige.

Beitragsbemessung einer Rechtsschutzversicherung

Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von den vereinbarten Versicherungsleistungen. Der Beitrag kann niedriger sein, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird.

Es kann jedoch passieren, das auch bestehende Policen teuerer werden. Dies ist jedoch erst nach einem Gutachten eines unabhängigen Treuhänders möglich. Jährlich wird der Bereich der Rechtsschutzversicherung der einzelnen Versicherungsgesellschaften von einem Treuhänder geprüft. Dabei ermittelt er für das vergangene Kalenderjahr die Entwicklung der Zahl der versicherten Fälle und wie hoch die Ausgaben der Versicherungsgesellschaft dafür waren. Ist eine Steigerung der Ausgaben für Rechtschutzfälle geringer ausgefallen, muss die Versicherungsgesellschaft die Beiträge im folgenden Jahr senken.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Beantragung von Versicherungspaketen, gibt es oft erhebliche Preisvorteile im Gegensatz zu Einzelbausteinen.

Der Antragsteller sollte daher seinen Bedarf an Rechtsschutz sehr genau definieren.

Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten bei der freien Wahl eines Rechtsanwaltes. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass nur die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abgedeckt ist.

Bei Zivilprozessen im Inland werden die Kosten für einen Korrespondenzanwalt übernommen, wenn der Prozess in über 100km Entfernung vom Wohnort des Versicherungsnehmers geführt wird. Des weiteren werden Zeugengelder, Gerichtskosten für Prozesse, Kosten für Sachverständige, Gutachterkosten und Kosten der Gegenseite (beim Verlieren des Prozesses) durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes werden Anwalts- und Steuerberatungskosten übernommen und bei Strafverfahren im Ausland übernimmt die Rechtsschutzversicherung neben evtl. Kautionen auch die Reisekosten zum ausländischen Gericht, wenn das persönliche Erscheinen des Versicherungsnehmers vom Gericht angeordnet wird.

Folgende Umstände sind im Allgemeinen bei einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert:

  • Kosten, die bei der alleinigen Wahrnehmung von rechtlichen Interessen anfallen

  • Kosten von vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten, außer Ordnungswidrigkeiten.

  • Weiter sind Kosten bei Streitigkeiten beim Umbau eines Hauses oder einer Wohnung, bei Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung nicht mitversichert.

  • Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Konkurs oder Vergleich sowie bei Erb- und Familienrechtsauseinandersetzungen (außer Beratungsrechtsschutz) und Patent- und Urheberrechtsverfahren sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.

  • Außerdem dürfen grundsätzlich keine Geldstrafen bzw. Bußgelder aus einer Rechtsschutzversicherung beglichen werden.

Die Versicherungsgesellschaften übernehmen zudem auch keine Risiken, die bereits bei Vertragsabschluss abzusehen sind. In der Regel gilt eine dreimonatige, in einigen Fällen sogar eine sechsmonatige Wartezeit. Im Fall eines Wechsels der Versicherungsgesellschaft entfällt jedoch diese Wartezeit, wenn die Verträge nahtlos ineinander übergehen.

Kündigungsmodalitäten einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann problemlos jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit beziehungsweise zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Der Rechtsschutzversicherungsrechner




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