Private Pflegeversicherung
Private Pflegeversicherung
Unterschieden wird hierbei zwischen der privaten Pflegepflichtversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherung.
Private Pflegepflichtversicherung
Für die Versicherungsgesellschaften besteht eine Versicherungspflicht für Personen, die privat krankenversichert sind und einen Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen haben. Des weiteren müssen Beamte und Personen, die nach gleichen Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben, in eine private Pflegepflichtversicherung aufgenommen werden. Diese Personengruppe muss allerdings eine anteilige Versicherung abschließen, da der Dienstherr sich ja schon an den Kosten anteilig beteiligt.
Nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind
- Soldaten
- Polizeibeamte
- Feuerwehrleute
Sie haben jedoch einen Anspruch auf Heilfürsorge. Daher müssen sie ebenfalls von privaten Pflegepflichtversicherungs-Anbietern aufgenommen werden. Ebenso verhält es sich mit Mitgliedern der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.
Personen, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und bereits Pflegeleistungen nach §35 Absatz 6 des Bundesversorgungsgesetzes, nach §44 Absatz 5 des VII. Sozialgesetzbuches und nach §34 Beamtenversorgungsgesetz erhalten, müssen nicht in eine private Pflegepflichtversicherung aufgenommen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn sie keine Angehörigen haben, für die eine gesetzliche Familienpflegeversicherung besteht.
Private Pflegeversicherung für freiwillig gesetzlich Versicherte
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, hat das Recht, sich privat gegen das Pflegerisiko zu versichern, sofern er sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung hat befreien lassen.
Der Antrag zur Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die Versicherungspflicht bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Bedingungen für die private Pflegepflichtversicherung
Erste Bedingung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, sondern eine Privatversicherung abschließen möchte.
Die zweite Bedingung ist, dass die private Pflegepflichtversicherung Leistungen beinhalten muss, die denen der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Dies beinhaltet auch, dass die private Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zur Alterssicherung der Pflegeperson zu entrichten. Außerdem muss der private Pflegeversicherer dieselben Maßstäbe bezüglich der Pflegestufen setzen wie der gesetzliche Pflegeversicherer.
Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung
In der Praxis besteht der Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung in den Prämien und dem Einstufungsverfahren sowie den Leistungen.
Unterschiedliche Prämien bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
In der privaten Pflegepflichtversicherung zahlen junge Versicherte niedrigere Versicherungsprämien als in den gesetzlichen Pflegekassen. Mit fortschreitendem Alter können die Prämien aber auch über denen der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen.
Ist ein Versicherter schon länger als fünf Jahre privat krankenversichert, dürfen die Prämien der privaten Pflegepflichtversicherung nicht höher sein als der Höchstbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Versicherung des Ehepartners
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Ehepartner nicht automatisch mitversichert. Es besteht lediglich für Partner mit einem geringen eigenen Einkommen die Möglichkeit einer Prämienvergünstigung.
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Die Einstufung in die Pflegebedürftigkeit wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung vom medizinischen Dienst durchgeführt, während dies bei privaten Anbietern eine Firma übernimmt.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung muss vom Versicherungsnehmer zunächst selbst beglichen werden. Die privaten Pflegeversicherer unterscheiden nicht zwischen Geld- und Sachleistungen, hier gibt es nur Geldleistungen. Nimmt ein Versicherungsnehmer also professionelle Pflegekräfte in Anspruch, wird das Honorar bis zur Höhe des Wertes der „Sachleistung“, die ihm als gesetzlich Versicherter zustehen würde, von der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen.
Vorschriften für die privaten Pflegeversicherungen
Damit Personen, die sich privat pflegepflichtversichern lassen, einen sozial verträglichen Versicherungsschutz bekommen, gibt es diesbezüglich Vorschriften, die private Pflegeversicherungsgesellschaften einhalten müssen.
Hierzu gehört zum Beispiel:
Die Unternehmen sind zum Vertragsabschluss verpflichtet und ein Ausschluss von Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers darf stattfinden. Ebenso dürfen für Vorerkrankungen keine Zuschläge erhoben werden. Bereits pflegebedürftige Personen dürfen nicht abgelehnt werden und die Wartezeit darf nicht länger als die der gesetzlichen Pflegeversicherung sein
- Die Prämien dürfen nicht nach Geschlecht und Gesundheitszustand gestaffelt sein, eventuelle Prämienerhöhungen dürfen den Höchstbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen und nicht erwerbstätige Kinder müssen prämienfrei mitversichert werden
Prämienzuschüsse vom Arbeitgeber für privat Pflegepflichtversicherte
Ist ein Arbeitnehmer in einer privaten Pflegepflichtversicherung versichert, hat er Anspruch auf einen Prämienzuschuss in Höhe von 50 Prozent von seinem Arbeitgeber. Jedoch gilt dies nur, wenn die private Pflegeversicherung nach der Art einer Lebensversicherung betrieben wird, das heißt, die Versicherungsgesellschaft zahlt die Überschüsse zugunsten des Versicherungsnehmers ein.
Die Prämienzuschüsse vom Arbeitgeber für privat Pflegepflichtversicherte werden nur gezahlt, wenn der Versicherte nicht in einer gesetzlichen Pflegeversicherung ist, und wenn die private Pflegepflichtversicherung in Zusammenhang mit einer Krankenversicherung betrieben wird und nicht als Bündel mit anderen Versicherungssparten. Hierzu muss die Versicherungsgesellschaft ihrem Versicherungsnehmer eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde vorlegen, die dieser seinem Arbeitgeber weiterreichen muss.
Für Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben (Beamte), gibt es keinen Prämienzuschuss, da die Beihilfe oder Heilfürsorge des Dienstherren hierzu verwendet wird.
Private Pflegezusatzversicherung
Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Doch übernimmt diese gesetzliche Pflegevorsorge nur einen Teil der Kosten im Pflegefall.
Tritt der Pflegefall ein, muss eine Zuzahlung aus eigenen Mitteln erfolgen, wenn der Pflegeplatz 1.850 Euro übersteigt.
Diese Lücke schließt eine private Pflegeversicherung, denn sie bietet Betroffenen und Familienangehörigen eine verlässliche Entlastung und Unterstützung im Pflegefall.
Ist der Versicherungsnehmer in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert, gelten für die private Pflegezusatzversicherung altersabhängige Beiträge.
Pflegeaufwendungen und steuerliche Regelungen
Werden Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen in einem inländischen Haushalt oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erbracht und handelt es sich bei der zu pflegenden oder zu betreuenden Person um eine Person, bei der ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit im Sinne des §14 des Elften Sozialgesetzbuches besteht, oder werden Leistungen der Pflegeversicherung bezogen, kann auf Antrag die Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens aber um 1.200 Euro, ermäßigt werden.
Leistungen, die die Pflegeversicherung erbringt, sind bei dieser Berechnung jedoch zu berücksichtigen. Zur Steuerermäßigung führen also nur die Aufwendungen, die nicht aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden können.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung bilden Sonderausgeben und werden genauso behandelt wie Krankenkassenbeiträge, während erhaltenes Pflegegeld nicht zum Einkommen gezählt wird.
