Pferdelebens-/Unbrauchbarkeits- und Zuchtuntauglichkeitsversicherung

Pferdelebens-/Unbrauchbarkeits- und Zuchtuntauglichkeitsversicherung

Durch Verletzungen und Unfälle kann ein Pferd schnell unbrauchbar werden. Das ist vielleicht ein krasser Ausdruck, aber genauso sachlich und trocken ist nun mal das Thema Versicherungen. Und wenn ein Pferd verletzt ist und hohe Tierarztkosten den finanziellen Rahmen des Besitzers übersteigen, ist guter Rat teuer.

Behebung des finanziellen Schadens durch die Pferdelebensversicherung

Bei teuren Tierarztkosten kann eine Pferdelebens-, Pferdeunbrauchbarkeits- oder Zuchtuntauglichkeitsversicherung, wobei eine Pferdelebensversicherung gar nicht teuer sein muss, denn die Höhe der Versicherungsleistung kann vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden.

Somit ist zumindest der finanzielle Schaden behoben. 

Diese Versicherung tritt ein:

  • teilweise bei Tod
  • teilweise bei Nottötung auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls
  • bei Brand- und Blitzschlägen
  • bei Diebstahl
  • bei Transport innerhalb der Europäischen Union

Der Abschluss einer Pferde-Lebensversicherung ist ab einem gewissen Alter des Tieres nicht mehr möglich.

Die Beiträge errechnen sich anhand des von Ihnen gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.



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