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Motorradversicherung

Motorradversicherung

Wer ein Motorrad besitzt, muss auch eine Haftpflichtversicherung dafür haben. Motorradversicherungen funktionieren ähnlich wie die für Autos, jedoch gibt es einige Unterschiede.

Die Leistungen der Motorradhaftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung sind im Grundsatz die gleichen wie beim Auto. Auch die beitragsbeeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugtyp, Motorleistung und Selbstbehalte sind die selben. Auch die Rabattregelungen sind die gleichen und auch Motorräder werden in Schadensfreiheitsklassen eingestuft.

Unterschiede der Motorradversicherung

Unterschiede gibt es in Bezug auf die Pausen, die zwischen der An- und Abmeldung liegen, wenn ein Motorrad nicht das ganze Jahr über genutzt wird.

Liegt zwischen der An- und Abmeldung ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten, hat dies keinen Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse.

Dauern die Unterbrechungen länger, gibt es unterschiedliche Handhabungen. Einige Versicherungsgesellschaften erhalten die bestehende Schadensfreiheitsklasse für mehrere Jahre, andere stufen den Versicherungsnehmer bereits nach einem Jahr zurück.

Das Saisonkennzeichen erspart dem Versicherungsnehmer hierbei den Gang zum Straßenverkehrsamt. Hierbei wird das Motorrad einmal zugelassen und der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht besteht genau für diesen Zeitraum. Diesen Zeitraum kann man auch nicht so ohne weiteres erweitern.

Fährt man zu früh oder zu lange mit dem Motorrad, drohen Geldstrafen und im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alle Kosten selbst tragen.

Vorteil der Saisonkennzeichen

Vorteil der Saisonkennzeichen ist jedoch, dass das Motorrad auch während der Stilllegung bei einigen Versicherungsanbietern gegen Diebstahl und Vandalismus versichert ist. Zumindest dann, wenn gewährleistet ist, dass das Motorrad in einer Garage untergebracht ist.

Der Beitragssatz richtet sich unter anderem auch nach der Versicherungsdauer. Wichtig ist zu beachten, dass das Motorrad in der Zeit, in der es nicht zugelassen ist, nicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen geparkt sein darf. In diesem Fall muss der Besitzer des Motorrades mit Bußgeld, drei Punkten in Flensburg und dem Abschleppdienst rechnen.



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