Mieter- und Eigentümerrechtsschutzversicherung
Mieter- und Eigentümerrechtsschutzversicherung
Wer ist versichert?
Versicherte Personen sind je nach Vertragsvereinbarung:
- Pächter
- Mieter
- Vermieter
- Eigentümer
- Verpächter
- Nutzungsberechtigte.
Was deckt diese Versicherung ab?
Im Streitfall übernimmt die Versicherung folgende Fälle: grundstücksbezogene und mietrechtliche Streitigkeiten (zum Beispiel bei Kündigung des Mietvertrages) und Steuerstreitigkeiten vor Gericht.
Welche Leistungen dieser Versicherungsvertrag nicht einschließt, sollte mit der Versicherungsgesellschaft vor Abschluss des Vertrages erörtert werden.
