Leibesfruchtversicherung
Leibesfruchtversicherung
Ein Fohlen ist vor und nach der Geburt am gefährdetesten.
Mit der Leibesfruchtversicherung kann das Fohlen bereits vor der Geburt versichert werden. Gleichzeitig ist das Fohlen für das erste Jahr nach der Geburt abgesichert.
Die Versicherungsgesellschaft erbringt Leistungen bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall ab dem siebten Trächtigkeitsmonat bis hin zum 28. Tag nach der Geburt.
Ab dem 29. Tag tritt die Versicherung nur für Schäden ein durch:
- Tod
- Nottötung
- dauernde Unbrauchbarkeit
in Folge von:
- Unfall
- Brand
- Raub
- Krankheit
- Blitzschlag
- Diebstahl
