Kutschenhaftpflichtversicherung

Kutschenhaftpflichtversicherung

Das Risiko für private Kutschfahrten ist oft beitragsfrei in einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung enthalten. Unter einer privaten Kutschfahrt wird der Einsatz des versicherten Reitpferdes als Zugpferd verstanden, wobei die Kutschfahrt zu rein privaten und unentgeltlichen Zwecken dient.

Kutsch- und Planwagenfahrten, die gewerblich sind, müssen über die Kutschpferdversicherung, Planwagenhaftpflichtversicherung beziehungsweise von der Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.



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