Unfallversicherung
Unfallversicherung
Täglich passieren mehr als 20.000 Unfälle beim Sport, bei der Hausarbeit oder im Straßenverkehr.
Eine Unfallversicherung bietet hier finanziellen Schutz, damit materielle Unfallfolgen abgesichert sind. Denn bleibt nach einem Unfall ein bleibender Schaden zurück, ist es notwendig, sich auf eine veränderte Lebenssituation einzustellen.
Veränderungen nach einem Unfall
Die häufigsten Anpassungen beziehungsweise Veränderungen sind die Anschaffung eines neuen speziellen Autos oder der Umzug in eine andere Wohnung. Oftmals ist auch eine berufliche Veränderung notwendig, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Schnell können solche Veränderungen sehr viel Geld kosten. Die Krankenversicherung übernimmt hier lediglich die Kosten der medizinischen Behandlung.
Leistungsumfang der Unfallversicherung
Im Folgenden wird der Leistungsumfang der Unfallversicherung anhand der Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung dargestellt:
- Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unterschied zur Krankenversicherung
Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Unfallversicherung Unfallverletzungen unabhängig davon ab, ob die Invalidität zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Denn ein Büroangestellter, der durch einen Unfall ein Bein verliert, muss nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt nur ein, wenn die 50 prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt und auch nur bei krankheitsbedingten Ursachen.
Der Unterschied zur Krankenversicherung liegt darin, dass diese nur die Behandlungskosten übernimmt, der Versicherungsnehmer im Anschluss an die Behandlung aber keine Leistungen, gegebenenfalls nur noch Krankengeld, bekommt.
Zuerst wird allerdings die Unfallversicherung unterschieden in die gesetzliche und die private Unfallversicherung:
Gesetzliche Unfallversicherung
In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft.
Sie versichert Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Ganz oder teilweise von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen sind
- Hausfrauen
- Rentner
- Kleinkinder
- Selbständige
- Freiberufler
- Menschen ohne Beruf
Es wird zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Berufsgenossenschaft unterschieden.
Aufgabe der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften haben zur Aufgabe,
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
mit allen Mitteln zu verhüten. Dies geschieht durch Unfallverhütungsvorschriften und deren Überwachung.
Nach einem Arbeitsunfall oder Eintritt einer Berufskrankheit müssen Berufsgenossenschaften mit allen Mittel die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen, dies nennt man Rehabilitation.
Gegebenenfalls müssen Versicherte oder deren Hinterbliebene finanziell durch Geldleistungen entschädigt werden.
Leistungen der Berufsgenossenschaft
Nach Eintritt des Versicherungsfalles übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für
- Heilbehandlung
- Hilfsmittel
- Medikamente
Die Berufsgenossenschaft tritt ein bei Unfällen, die während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von beziehungsweise zur Arbeit geschehen.
Eine Krankheit, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung auftritt, ist nicht automatisch ein Fall für die Berufsgenossenschaft.
Der Gesetzgeber gibt eine Liste heraus, die nach Schädigungen, wie zum Beispiel chemische Stoffe, für Berufskrankheiten sortiert ist.
Grundlage für die Leistungsberechnung
Grundlage für die Leistungsberechnung ist der Jahresarbeitsverdienst. Dieser beträgt zwei Drittel des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Finanzierung der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber in Form der nachträglichen Bedarfsdeckung. Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der durchschnittlichen Unfallgefahr der jeweiligen Branche und beträgt derzeit circa 1,4 Prozent der Bruttolohnsumme. Die Gefahrentarife werden von der Berufsgenossenschaft festgesetzt.
Unzureichender Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Jedoch bietet die gesetzliche Unfallversicherung auf keinen Fall einen ausreichenden Schutz, denn getragen werden nur Kosten von Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Hierzu zählen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit.
Private Unfallversicherung
Da jedoch 60 Prozent aller Unfälle im Haushalt und in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung besonders für folgende Personengruppen zu empfehlen:
- Kinder
- Azubis
- Hausfrauen
- Hausmänner
Eine Unfallversicherung für Kinder ist besonders sinnvoll, da Kinder in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht möglich ist. Daher stellt eine Unfallversicherung die einzige Möglichkeit dar, Kinder gegen Unfallfolgen abzusichern.
Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung deckt Körperschäden ab, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden. Dabei spielt es keine Rolle, wo, wie oder wann der Unfall passiert – ob:
- in der Luft
- zu Wasser
- zu Lande
- beim Sport
- im Beruf
- im Straßenverkehr
- im Haushalt
Allerdings sind Ausschlüsse beziehungsweise Risikozuschläge für gefährliche Berufe beziehungsweise Sport- und Freizeitaktivitäten bei den meisten Versicherungsgesellschaften vorgesehen. Folgende Risikosportarten sollten beim Versicherer besonders nachgefragt werden:
- Fallschirmspringen
- Fliegen als Pilot
- Paragliding
- Drachenfliegen
- Rennsport mit Motorfahrzeugen
- Tauchen
Unfallversicherungen bieten einen weltweiten 24 Stunden Versicherungsschutz. Die Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen wie
- Invalidität
- Tod
- Krankenhausaufenthalt
sowie eine vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung zielt auf die Invalidität ab, welche eine dauerhafte Gesundheitsschädigung darstellt.
Über eine Unfallversicherung lassen sich folgende Leistungen im allgemeinen absichern:
- Invaliditäts-Leistung
70 Prozent Invalidität
Verlust eines Armes vom Schultergelenk an beziehungsweise dessen völlige Funktionsunfähigkeit50 Prozent Invalidität
Verlust der Sehkraft auf einem Auge30 Prozent Invalidität
Verlust des Gehörs auf einem Ohr10 Prozent Invalidität
Verlust eines Zeigefingers
- dauerhaft eingeschränkte Bewegungsfreiheit durch Kreuzbandriss
- eingeschränkte Bewegungsfreiheit durch Meniskusriss
- eingeschränkte Beweglichkeit durch Schnittverletzungen
- Todesfall-Leistung
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Krankentagegeld
- Kosmetische Operationen
- Übergangsleistung
- Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen
- Unfallrente
- Erfrierungen, da sie nicht plötzlich auftreten
- Vergiftungen, da sie nicht von außen auf den Körper einwirken
- Schreck, von dem der Versicherungsnehmer einen Gesundheitsschaden davonträgt, weil es kein Ereignis ist, welches auf den Körper einwirkt
- Selbstverstümmelung, da sie nicht unfreiwillig erfolgt
- Bandscheibenvorfälle
- Bauch- und Unterleibbrüche
- Infektionen aller Art
- Muskeln
- Sehnen
- Kapseln
- Bänder
- krankhafte Störungen infolge einer psychischen Reaktion
- Piloten
- Besatzungsmitglieder von Flugzeugen und anderen Luftsportgeräten
- Teilnehmer von
- Autorennen
- Motorradrennen
- Motorbootrennen
- Unfälle im Krieg oder Bürgerkrieg, mit der Ausnahme, wenn jemand wird auf einer Auslandsreise von einem Kriegsausbruch überrascht wird
- Unfälle, die bei der Ausübung einer Straftat passieren
- Alkoholklausel
- Infektion
- Vergiftungen
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit, wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Hat der Versicherungsnehmer allerdings bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird eine Rentenzahlung geleistet.
Die Geldleistung des Unfallversicherers ist abhängig von der Schwere des bleibenden körperlichen Schadens. Der sogenannte Invaliditätsgrad wird nach einer Gliedertaxe, die bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sein kann, bemessen:
Es gibt aber zusätzlich noch spezielle Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen. Einem Chirurgen zum Beispiel, der einen Daumen verloren hat, kann beispielsweise eine 100 prozentige Invalidität zugesprochen werden.
Sind mehrere Körperteile beziehungsweise Sinnesorgane betroffen, werden die einzelnen Grade der Invalidität zusammengerechnet, allerdings gilt fest zu halten, dass es eine mehr als 100 prozentige Invalidität nicht gibt. Auch ist wichtig zu erwähnen, dass der Versicherungsnehmer nur dann eine größere Geldzahlung beziehungsweise eine Unfallrente erhält, wenn der gesundheitliche Schaden von Dauer ist. Ist eine Verletzung innerhalb eines Jahres wieder weitgehend ausgeheilt, zahlt der Versicherer nicht.
In der Regel stellt der erstbehandelnde Arzt beziehungsweise der Hausarzt den Grad der Invalidität fest. In einigen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft einen unabhängigen Arzt mit der Bestimmung des Invaliditätsgrades beauftragt.
Eine Invalidität muss aber nicht immer gleich einer Querschnittslähmung oder dem Verlust von Gliedmaßen gleichkommen. Zu den häufigsten Fällen von Invalidität gehören:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. Die Versicherungsgesellschaft leistet bei vereinbarter Todesfall-Leistung auch eine Vorauszahlung, wenn eine Invalidität bereits kurz nach einem Unfall abzusehen ist.
Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherungsnehmer, bedingt durch einen Unfall, in vollstationärer Heilbehandlung befindet, zahlt die Versicherungsgesellschaft das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Maximal jedoch für zwei bis drei Jahre.
Meistens wird das Genesungsgeld in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl an Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet. Allerdings ist die Leistung auf maximal 100 Tage begrenzt. Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Ein Anspruch auf das Genesungsgeld kann auch nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.
Erfolgt aufgrund eines Unfalls eine Krankschreibung durch einen Arzt, wird das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld für die Dauer der Krankschreibung, maximal für ein Jahr, gezahlt.
Ist durch einen Unfall der Körper des Versicherungsnehmers so stark entstellt, dass nur eine kosmetische Operation Abhilfe schafft, erstattet die Versicherungsgesellschaft die Behandlungskosten inklusive der Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Zu beachten ist hierbei, dass die Behandlung von Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall und bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erfolgen muss.
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine 100 prozentige Beeinträchtigung, so werden 50 Prozent der vereinbarten Übergangs-Leistungen von der Versicherungsgesellschaft erbracht. Besteht nach Ablauf von weiteren sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 Prozent, leistet die Versicherungsgesellschaft die volle Übergangsleistung.
Zu den Schwerstverletzungen gehören zum Beispiel Querschnittslähmung und Erblindung. Tritt eine solche Schwerstverletzung ein, kann die Sofort-Leistung unmittelbar nach dem Unfall in Anspruch genommen werden.
Die Unfallrente wird meist monatlich und lebenslang gezahlt und wird erbracht, ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent.
Da die Versicherung nicht für jeden Unfall zahlt, definieren Versicherungsgesellschaften „Unfall“ wie folgt:
„Ein plötzliches, unfreiwilliges, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, das eine dauerhafte Gesundheitsschädigung nach sich zieht“
In den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind die einzelnen Merkmale genauer definiert. Trifft nur ein Merkmal nicht zu, zahlen die Versicherungsgesellschaften meist auch kein Geld.
Keine Unfälle sind zum Beispiel:
Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, wenn zum Beispiel durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder
gezerrt oder zerrissen werden. Eine weitere Ausnahme bilden Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
Des weiteren sind Unfälle, die aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen passieren, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fällt zum Beispiel ein Versicherungsnehmer unter Alkoholeinfluss eine Treppe hinunter, ist er vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber auch ein Mensch, der aufgrund eines Schlaganfalls einen Unfall erleidet, kann keine Leistung der Unfallversicherung erwarten. Auch bei Unfällen durch Ohnmacht oder Bewusstseinsstörungen infolge von Medikamenteneinnahme zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Es gibt allerdings auch Versicherungsgesellschaften, die auch zahlen, wenn zum Beispiel Alkohol oder ein Schlaganfall der Unfallgrund war.
Neben dem Standardversicherungsschutz bieten viele Versicherungsgesellschaften Leistungserweiterungen an. Es gilt: je umfangreicher die Leistungen, desto besser. Daher sollte man überprüfen, ob die Police nur Standardleistungen oder auch Extras enthält. Extras können sein:
Bei den Standardbedingungen erhalten Autofahrer mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut keine Leistungen aus der Unfallversicherung. Einige Versicherungsgesellschaften haben diese Grenze aber auf 1,3 Promille heraufgesetzt.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften hat man auch Versicherungsschutz bei Infektionen durch zum Beispiel Tierbissen.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften fallen auch Lebensmittelvergiftungen unter die Unfall-Definition, bei Kindern sogar alle Arten von Vergiftungen.
Versicherungssumme und Beitragsbemessung:
Meistens werden Unfallversicherungen auf eine bestimmte Summe abgeschlossen, bei deren Höhe das Einkommen sowie der Lebensstandard eine große Rolle spielen. Eine Unfallversicherung für Erwachsene sollte eine neue Lebenssituation von einem Tag auf den anderen absichern.
Als Faustegel gilt hier circa fünf Bruttojahresgehälter als Leistung bei Vollinvalidität zu versichern. In Bezug auf Kinder sollte eine Unfallversicherung die Kosten ein Leben lang decken. Daher empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mind. 250.000 Euro bei Vollinvalidität und eine zusätzliche Unfallrente.
Gefahrengruppen bei der Beitragsbemessung
Die Beiträge hängen von der Gefahrengruppe ab, in der ein Versicherungsnehmer eingeordnet wird. Erwachsene werden hierbei in zwei Gruppen eingeteilt.
Zum einen sind das Berufstätige mit zum Beispiel Bürojobs in einer niedrigen Gefahrengruppe.
Zum anderen sind es zum Beispiel Kraftfahrer und Handwerken in einer höheren Gefahrengruppe. Unabhängig von ihrem Beruf werden Frauen meistens in eine niedrigere Gefahrengruppe eingestuft.
Im Bezug auf den Versicherungstarif wird zwischen drei Varianten unterschieden:
- lineare Tarife
- Mehrleistungstarife
- Progressionstarife
Bei einer Invalidität unter 25 Prozent spielt der Tariftyp keine Rolle. Ein Versicherungsnehmer erhält bei allen drei Varianten mit 20 prozentiger Invalidität 20.000 Euro, ausgehend von einer Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Deutliche Unterschiede gibt es bei einer Invalidität ab 25 Prozent. Um hier für das existenzielle Risiko einer hohen Invalidität vorzusorgen, empfiehlt sich ein Progressions- oder Mehrleistungstarif, die die Leistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional erhöhen. Die Versicherungsgesellschaft zahlt in einem P-500-Progressionstarif mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro bei 75 prozentiger Invalidität nicht 75.000 Euro, sondern 225.000 bis 325.000 Euro.
Bei 100 prozentiger Invalidität, zum Beispiel durch vollständige Erblindung, zahlt die Versicherungsgesellschaft im P-500 Tarif 500.000 Euro.
Tipps zur Unfallversicherung
Bei der Beantragung einer Unfallversicherung sollte man besonders auf die versicherten Leistungen sowie den zu zahlenden Beitrag achten, denn hier gibt es zwischen den Versicherungsgesellschaften erhebliche Unterschiede.
Kündigungsmodalitäten
Eine Unfallversicherung endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch vorzeitig, spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres, die Police beenden. Tritt der Versicherungsfall ein, das heißt die Versicherungsgesellschaft muss zahlen, können beide Vertragspartner innerhalb eines Monats nach der Leistung die Versicherung kündigen. Versicherungsschutz besteht in jedem Fall nur bis zum 75. Lebensjahr. Der Vertrag endet entweder oder kann zu weitaus schlechteren Bedingungen weiter geführt werden.
