Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine der Versicherungen, die den Krankenversicherungsschutz erweitert, der von der gesetzlichen Krankenkasse geboten wird. Häufig werden Tarife wie Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer oder auch die Wahl des Arztes geregelt. Grundsätzlich steht es jedem in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherten frei, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen.

Die private Krankenzusatzversicherung verlangt ebenso wie bei der privaten Krankenvollversicherung eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluß. Hierzu muss ein Fragebogen über Vorerkrankungen beantwortet werden. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft entscheidet dann aufgrund dieses Fragebogens, ob sie den Antragsteller versichert oder nicht.

Wichtig hierbei für den Antragsteller: er sollte alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass der Fragenkatalog nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde, kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag jederzeit kündigen und ist nicht zur Leistung verpflichtet.

Die Kosten für eine Krankenzusatzversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen. Faktoren für die Beitragsberechnung ist zum Beispiel die Gesundheitsprüfung - je gesünder desto günstiger. Auch das Alter des Antragstellers spielt eine entscheidende Rolle. Außerdem gibt es unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen, wobei die Beiträge für Frauen höher sind. Das liegt daran, das Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer. Maßgeblich für die Beitragsbemessung sind allerdings die einzelnen Leistungen innerhalb der Zusatzversicherung. Versicherungsgesellschaften bieten ein Bundle an Leistungen, die generell günstiger sind als das Versichern einzelner Zusatzleistungen. Bei einem Bundle ist darauf zu achten, dass die enthaltenen Leistungen den Bedürfnissen des Antragstellers entsprechen.

Stationäre Zusatzversicherung

Eine stationäre Zusatzversicherung übernimmt zusätzliche Leistungen bei der Unterbringung in einem Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten der Grundversorgung, das heißt Unterbringung in einem Mehrbettzimmer in einem der beiden nächst gelegenen Krankenhäuser und die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt.

Wer eine stationäre Zusatzversicherung hat, hat dagegen die freie Wahl des Krankenhauses und nimmt dort den Status eines Privatpatienten ein. Im Einzelnen bedeutet dies, dass er Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer hat und den behandelnden Arzt frei wählen darf. Es ist zu empfehlen, sich vor dem Krankenhausaufenthalt eine Kostenübernahme von der Versicherungsgesellschaft zusichern zu lassen.

Bei der Wahl des behandelnden Arztes wird häufig davon ausgegangen, dass es sich hierbei automatisch um den Chefarzt handelt. Generell ist dies die beste Wahl, jedoch sollte man im Einzelfall überlegen, ob ein anderer Spezialist nicht eher in Frage kommt. Bei kleineren Eingriffen wie zum Beispiel Blinddarmoperationen ist es nicht ungewöhnlich, dass Privatpatienten „überversorgt“ werden und viele Nachsorgeuntersuchungen haben. Das liegt daran, das der Chefarzt an einem Privatpatienten sehr gut verdient. Ist eine Unterbringung in einem Einbettzimmer wegen Überbelegung nicht möglich und man wird in einem Zweibettzimmer untergebracht, erhält man von der Krankenzusatzversicherung einen bestimmten Tagessatz in Form von Geld zurück.

Ambulante Zusatzversicherung

Im Gegensatz zur stationären Zusatzversicherung ist hier der Versicherungsnehmer einem Privatpatienten nicht gleichgestellt. Die Behandlung kommt einem Kassenpatienten gleich, mit dem Unterschied, dass man von der privaten ambulanten Zusatzversicherung Teile oder auch die gesamte Selbstbeteiligung zurück bekommt. Hierbei gibt es viele verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungen beinhalten.

Grundsätzlich gibt es jedoch zwei Arten der Kostenerstattung:

  1. Trägt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der entstandenen Kosten und muss der Versicherte einen Eigenanteil leisten, so übernimmt die stationäre Zusatzversicherung, je nach Tarif, einen Teil oder die gesamte Eigenleistung. Beispiel hierfür sind Zuzahlungen bei:

    • Arznei- und Verbandsmitteln
    • Eigenbeteiligung bei Krankentransporten
    • Massagen und Krankengymnastik
    • Hilfsmitteln wie:
      • Hörgeräten
      • Rollstühlen
      • Gehhilfen
  2. Für bestimmte Leistungen kommt die gesetzliche Krankenkasse gar nicht auf. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

    • bestimmten Vorsorgeuntersuchungen
    • Kosten für Sehhilfen
    • Naturheilverfahren
    • Heilpraktikerbehandlungen

    Unter strengen Auflagen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapien, Kuren und Kontaktlinsen. Für alle Fälle, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, übernehmen Zusatzversicherungen bis zu 100 Prozent die Kosten.

Auch bei der ambulanten Zusatzversicherung bieten die Versicherungsgesellschaften Pakete an. So gibt es zum Beispiel keine reine Heilpraktikerversicherung. Diese Art ist immer gebündelt mit zum Beispiel Zahnersatz- oder Zahnbehandlungstarifen.

Zahnzusatzversicherung

Bei Zahnbehandlungen, die sehr teuer werden können, decken die gesetzlichen Krankenversicherungen nur die Kosten der zahnärztlichen Behandlung sowie die Materialkosten von Amalgan- und Kunststofffüllungen ab. Sind Füllungen aus Keramik oder Gold gewünscht, muss man die Kosten selbst übernehmen.

Bei den dritten Zähnen kommt man um eine Selbstbeteiligung gar nicht mehr herum. Kann man anhand des sog. Bonusheftes nachweisen, dass man zehn Jahre lang mind. 1 mal pro Jahr beim Zahnarzt war, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 65 Prozent der Kosten für den Zahnersatz.

Bei dem Nachweis von fünf Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche werden immerhin noch 60 Prozent der Kosten übernommen. Können die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur noch 50 Prozent der Kosten. Diese Regelung gilt nicht nur für die dritten Zähne, sondern für jeden Zahnersatz wie Kronen oder Brücken.

Im Normalfall übernehmen private Zahnzusatzversicherungen 20 bis 50 Prozent der Kosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Grundlage ist die Rechnung der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt auch Krankenzusatztarife, die einen festen Teil der Rechnung erstatten. Dabei spielt es keine Rolle ob die gesetzliche Kasse in Vorleistung tritt oder nicht.

Für Versicherte ist diese Variante günstiger, da sich so die Zusatzversicherung auch an teuren Leistungen beteiligt, die der Kassenpatient sonst selbst zahlen müsste. Es gibt auch Tarife, die zusätzlich die Kieferorthopädie beinhalten. Einzelne Zahnzusatztarife sind in der Regel außerhalb eines Paketes mit Zusatzversicherungen sehr teuer. Der zusätzliche Schutz einer Zahnzusatzversicherung beinhaltet aber immer nur die Kostenübernahme. Eine Gleichstellung mit einem Privatpatienten ist nicht Inhalt des Vertrages.

Rechnungsstellung

Ist man gesetzlich krankenversichert, ist es eher unüblich, eine Rechnung vom behandelnden Arzt zu erhalten, während dies bei privaten Zusatzversicherungen die Regel ist. Die Grundlage für die Rechnung ist die Gebührenverordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Für jede medizinische Leistung werden hier Punkte vergeben. Bei dem Satz, den die gesetzliche Kasse zahlt, erhält ein Arzt pro Punkt rund 5,8 Cent, wobei diese Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Je nach Aufwand kann er bis zu 2,3 mel mehr pro Punkt verlangen. Zur Verdeutlichung: eine Spritze in die Vene trägt 70 Punkte.

Es gibt aber auch die Möglichkeit für den Arzt das 3,5fache zu berechnen, wenn er seine Leistung dem Patienten gegenüber schriftlich und nachvollziehbar begründen kann. Um diesen Höchstsatz abrechnen zu können, muss der Arzt mit dem Patienten vor der Behandlung eine Honorarvereinbarung abschließen.

Achtung:

Für Zahnärzte gibt es eine gesonderte Gebührenverordnung! Der Versicherungsnehmer einer Zusatzversicherung sollte bei der stationären Zusatzversicherung unbedingt darauf achten, dass die Versicherung mindestens die Kosten des Höchstsatzes trägt. Arztrechnungen werden einfach bei der Versicherung eingereicht, die diese dann begleicht.

Der Private Krankenzusatzversicherungsrechner




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