Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherungen.

Sie ist im siebten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und beinhaltet folgendes:

  1. Aufgaben, versicherter Personenkreis, versicherter Fall

  2. Prävention

  3. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles:
    • Heilbehandlung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
    • Pflege
    • Geldleistungen
    • Renten
    • Beihilfen
    • Abfindungen
    • Jahresarbeitsverdienst
    • Mehrleistungen
    • Gemeinsame Vorschriften für Leistungen

  4.  Haftung von Unternehmen, Unternehmensangehörigen und anderen Personen:
    • Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherungen, ihren Angehörigen und Hin-terbliebenen
    • Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern

  5. Organisation:
    • Unfallversicherungsträger
    • Zuständigkeit
    • weitere Versicherungseinrichtungen
    • Dienstrecht

  6. Aufbringung der Mittel:
    • Allgemeine Vorschriften
    • besondere Vorschriften für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
    • besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    • Gemeinsame Vorschriften

  7. Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehung zu Dritten

  8. Datenschutz:
    • Grundsätze
    • Datenerhebung und –verarbeitung durch Ärzte
    • Dateien
    • sonstige Vorschriften

  9. Bußgeldvorschriften

  10. Übergangsrecht

 

Die gesetzliche Krankenversicherung betrifft jeden Arbeitnehmer. Kinder, Studenten und Schüler sind ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die ge-setzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jedoch gibt es hier Aus-nahmen, die eine Versicherungsfreiheit genießen. Das sind unter anderem Beamte und selbstständige Ärzte.

Welche Aufgaben hat die gesetzliche Unfallversicherung? Was leistet sie?

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Für diese Fälle bestimmt die gesetzliche Unfallversicherung sogenannte Unfallverhütungsvorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Sollte dennoch einmal etwas passieren, kommt die ge-setzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf. Auch derjenige, der durch verbotswidriges Handeln einen Unfall erleidet, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat gemäß ihrer Leistungsbeschreibung unter an-derem dafür zu sorgen, dass der durch den Unfall verursachte Gesundheitsschaden behoben wird, dass eine Verschlimmerung verhindert wird und, dass die Folgen gemildert werden. Außerdem ist sie dafür zuständig, dem Verunfallten einen geeigneten Arbeitsplatz zu sichern und Hilfe zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens zu beschaffen. Sollte eine Pflegebedürftigkeit des Versicherungsneh-mers bestehen, muss diese erbracht werden. Die versicherte Heilbehandlung umfasst folgende Bereiche: die Erstversorgung des Unfallopfers sowie die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arzneimitteln und die Behandlung in Krankenhäusern, Reha- Kliniken sowie die häusliche Krankenpflege.

Was ist über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert?

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen ausschließlich Arbeitsunfälle sowie Unfälle die auf dem Arbeitsweg (gleich ob Hin- oder Rückweg) passieren. Allerdings kommt die Versicherung nur für Unfälle auf dem kürzesten Arbeitsweg auf. Das heißt, derjenige, der einen Umweg in Kauf nimmt, hat für diesen keinerlei Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.

Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind: gewerbliche Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse der Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Unfallkassen der Ge-meinden, die Feuerwehr-Unfallkassen sowie die gemeinsamen Unfallkassen für den Landesbereich und den kommunalen Bereich.

Was muss im Falle eines Unfalls beachtet werden?

Jeder, der einen Unfall erleidet, hat diesen unverzüglich entweder dem Arbeitgeber oder der Schule zu melden.

Wonach richtet sich die Beitragshöhe?

Die Beitragshöhe der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich unter anderem nach der Gefahr, der man in seinem Beruf ausgesetzt ist sowie dem jährlichen Einkommen.



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