Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Service für Sie: Berufsunfähigkeitversicherung-FAQ

In Deutschland ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, wobei es aber auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.

Diese gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nur für Personen, die vor 1961 geboren sind.

Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt das Ziel, im Falle der Invalidität Geldzahlungen zu leisten.
Diese Geldleistung erfolgt in Form einer monatlichen Rente, die, im Gegensatz zur Unfallversicherung, nicht nur bei Invalidität durch Unfall, sondern auch durch Krankheit gezahlt wird.

Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung

Daraus ergibt sich der Vorteil, dass Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, keine Unfallversicherung mehr benötigen.

Feststellung der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf oder eine ähnliche, der Ausbildung und Erfahrung entsprechenden Tätigkeit, dauerhaft ausüben zu können. In diesem Fall tritt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Um eine Berufsunfähigkeit festzustellen, ist ein medizinisches Gutachten unabdingbar.
Dieses stellt in der Regel der behandelnde Arzt aus, er bestimmt auch den Grad der Berufsunfähigkeit.

Ist der Versicherte mit der Entscheidung des Arztes nicht einverstanden, fällt ein Ärztegremium die endgültige Entscheidung. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus

  • einem Arzt der Versicherung
  • einem Arzt des Versicherten
  • einem unabhängigen Gutachter

Die Kosten, die für dieses Zusammentreffen entstehen, trägt die Versicherungsgesellschaft.

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung, das heißt sie zahlt 27 Prozent des Bruttoeinkommens. Da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nur Personen berücksichtigt, die vor 1961 geboren sind, ist eine private Absicherung gerade für folgende Personen sehr wichtig:

  • Arbeitnehmer

  • Die gesetzlichen Leistungen wurden erheblich eingeschränkt.
    Alle Arbeitnehmer, die 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente im Fall einer Berufsunfähigkeit.
    Diese Teilrente ist aber nur sehr unzureichend. Wer dann noch nicht 40 Jahre alt war, ist über die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert.

  • Berufsanfänger

  • Um im Falle der Berufsunfähigkeit einen Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen zu können, muss der Betroffene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Da zudem die meisten Berufsanfänger nach 1961 geboren sind, ist hier ebenfalls keine Leistung von gesetzlicher Seite zu erwarten.

  • Freiberufler

  • Die Berufsgruppe der Freiberufler fällt im Falle der Berufsunfähigkeit unter spezielle berufsständische Versorgungswerke, wie zum Beispiel die Rechtsanwaltsversorgung.
    Die Leistungen dieser Versorgungswerke sind in der Regel zwar höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch sind sie immer noch nicht ausreichend, um nicht sozial abzusteigen. Denn von gesetzlicher Seite, also seitens der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, ist für diese Berufsgruppe keine Leistung vorgesehen.

  • Selbständige

  • Die meisten Selbständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
    Eine Ausnahme bilden hier selbständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, bevor sie wählen dürfen, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben oder mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen.
    Da also Selbständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben sie auch keinen Anspruch auf Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit.
    Zu beachten ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur das persönliche Einkommen absichert, nicht die Kosten für

    • Gehälter
    • Büromieten
    • Außenstände
  • Beamte

  • Die Berufsgruppe der Beamten muss erst jahrzehntelang ihrer Tätigkeit nachgehen, um einen Anspruch auf eine ausreichende Abdeckung bei einer Berufsunfähigkeit zu erwerben.

  • Hausfrauen

  • Hausfrauen und auch Hausmänner haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung.
    Viele Versicherungsgesellschaften sehen allerdings die Hausarbeit als Vollzeit-Job an und bieten daher auch hier eine Absicherung an. Zu überlegen ist hierbei, wie viel die Arbeit der Hausfrau / des Hausmannes wert ist und wie viel man aufwenden müsste, um bei einer Berufsunfähigkeit eine Haushaltshilfe einzustellen.

  • Schüler, Studenten und Auszubildende

  • Sie haben grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit.

Abgesehen von den genannten Punkten wird jeder vierte Deutsche vor dem regulären Rentenalter berufsunfähig.

Ein Beispiel:
Sie werden mit 50 Jahren berufsunfähig, müssen jedoch noch 15 Jahre warten, bis Sie Anspruch auf Altersrente haben.
In der Regel reichen eventuell vorhandene Sparguthaben nicht aus, um sich den jetzigen Lebensstandard für diesen Zeitraum zu sichern.
Diese finanzielle Lücke lässt sich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.

Beitragsberechnung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich gilt:
Je älter der Versicherungsnehmer, desto mehr Beitrag muss er leisten. Dabei wird jeder Antragsteller individuell taxiert.
Eine weitere Rolle spielen die folgenden Kriterien bei der Beitragsberechnung:

  • das Geschlecht
  • die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers
  • der Beruf

Unterscheidung in Risikogruppen

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden in der Regel zwischen vier Berufsgruppen.

Hierbei gehören zum Beispiel Wirtschaftsprüfer und Anwälte zu einer geringeren Risikogruppe und zahlen somit am wenigstens für ihren Versicherungsschutz,
während Angehörige von Berufen mit starker körperlichen Anstrengung zu einer hohen Risikogruppe gehören und somit am meisten zahlen.

All diese Fakten beeinflussen die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft, ob ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen wird oder nicht.

Höhe der Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich idealerweise wie folgt zusammensetzen:
Ein junger Mensch sollte mindestens das halbe Monatseinkommen, aber nicht weniger als 750 Euro, versichern. Später sollte der Vertrag auf 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens reduziert werden.
Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung ist, bekommt man nach Ablauf der Vertragszeit kein Geld ausgezahlt.

Überschussbeteiligung

Einige Gesellschaften zahlen jedoch einen geringen Betrag aus, der sich aus den Überschüssen beziehungsweise Zinsen zusammensetzt, die während der Vertragslaufzeit angespart wurden.
In der Regel wird diese Überschussbeteiligung aber nicht garantiert.

Vertragsgestaltung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsrente wird maximal bis zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart.
Es gibt jedoch auch Tarife, bei denen die Versicherungsdauer extra geregelt wird. Hierbei wird das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, extra vereinbart.

Beispiel:
Die Versicherungsdauer wird bis zum 55. Lebensjahr vereinbart, die Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr.
Wird der Versicherungsnehmer nun mit 54 Jahren berufsunfähig, erhält die jeweils bezugsberechtigte Person die Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten. Tritt bei dieser Variante die Berufsunfähigkeit mit 56 Jahren ein, ist keine Leistung zu erwarten.
Da diese Möglichkeit der Vertragsgestaltung zu erheblichen Beitragsreduzierungen führt, ist diese Variante besonders für Berufseinsteiger interessant.

Einsteigermodelle

Es gibt auch sogenannte Einsteigermodelle, bei denen am Ende der ursprünglichen Versicherungsdauer eine Verlängerung des Vertrages ohne eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden kann.
Besonders interessant ist dies natürlich für Berufseinsteiger, da eine Berufsunfähigkeit häufig erst im Alter eintritt.

Berufsunterscheidungen der Versicherungsgesellschaften

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden circa 30.000 verschiedene Berufseinstufungen.
Der Beruf des Malers beispielsweise hat mehr als 160 Feinabstimmungen. Der Versicherer sollte also genau über den Beruf Bescheid wissen, den der Antragsteller ausübt.
Bei Berufsgruppen mit einem hohen Risiko wird die Versicherungsdauer üblicherweise bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt.

Versichert jemand einen falschen Beruf, verstößt er somit eventuell sogar unwissentlich gegen die Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaft und gefährdet so seinen Versicherungsschutz.
Tritt dieser Fall ein, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag wegen Irrtum anfechten.

Veränderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Es kann passieren, dass man im Laufe seines Lebens den Beruf wechselt. Einige Versicherungsgesellschaften wollen über jeden Wechsel informiert werden. Die Reaktion auf eine Veränderung kann eine Änderung des Beitrages sein, für den Fall, dass sich die Risikogruppe ändert.

Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die jeweiligen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man entweder ab Meldung der Berufsunfähigkeit oder ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
In einigen Tarifen gibt es auch Karenzzeiten, in denen keinerlei Leistungen gezahlt werden. Abhängig ist dies von den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Die Leistungen erhält der Versicherungsnehmer so lange, bis er wieder gesund ist und seine Arbeit aufnehmen kann, oder so lange, bis er einen anderen Beruf ausüben kann. Längstens jedoch so lange, wie es im Vertrag geregelt ist.

Pflichtversicherungszeiten und Wartezeit

Einheitlich gilt für alle, die unter die gesetzliche Regelung zur Berufsunfähigkeit fallen, dass sie die Rente erhalten, wenn sie in den letzen fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre lang Pflichtversicherungszeiten hatten sowie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Auf die Wartezeit werden angerechnet:

  • Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsgefangenschaft)

Als erfüllt gilt die Wartezeit, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist.

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Um sich seine Leistungen im Versicherungsfall zu sichern, sollte jede berufliche Veränderung angegeben werden. Für Menschen mit einer Behinderung kann es unter Umständen schwierig werden, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.
Jedoch hat der Gesetzgeber am 18.08.2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG: §20 II 2) geregelt, dass Behinderte nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen.

1994 wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen dereguliert.
Seitdem kommen gerade den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen besondere Bedeutung zu.
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte sich also eingehend mit den verschiedenen Bedingungen der Anbieter auseinander setzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder aber auch als Zusatz zu den folgenden Versicherungen abgeschlossen werden:

  1. Rentenversicherung
  2. Lebensversicherung

Der Berufsunfähigkeitsrechner




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