KFZ-Versicherungen

KFZ-Versicherungen allgemein

Wer täglich auf den Gebrauch seines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, sollte sich in erster Linie darüber Gedanken machen, was geschieht, wenn er einem Anderen beispielsweise durch einen Unfall einen Schaden zufügt oder wegen eines platten Reifen plötzlich liegen bleibt. Doch das sind nur einige Dinge, die der Halter eines Fahrzeuges absichern sollte.

Dabei sollte man darauf achten, dass eine Kfz- Haftpflichtversicherung eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung ist. Ohne diese Versicherung kann das Auto nicht zugelassen werden. Denn nur wer eine Kfz-Haftpflicht besitzt, kann auch eine eventuelle Schadensregulierung gewährleisten, da Schäden, die mit dem Auto verursacht werden, in den meisten Fällen sehr kostspielig sind.

Zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung hat jeder Halter eines Fahrzeuges die Möglichkeit eine Kaskoversicherung abzuschließen. Diese kommt zum Beispiel bei erlittenen Steinschlägen oder Wildschäden für den Schaden auf. Eine weitere Variante ist der sogenannte Schutzbrief.

Sollte man also einmal eine Panne haben und gleichzeitig Inhaber eines Schutzbriefes sein, wird man hier abgeschleppt oder dergleichen.

Was ist von der Kfz-Versicherung ausgeschlossen?

Allgemein ausgeschlossen aus den Leistungen der Kfz-Versicherungen sind Schäden die durch Vorsatz oder bei Unfallflucht entstehen. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht dann, wenn die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden.

Wonach werden die Beiträge errechnet?

Die Kfz-Versicherungen errechnen die Beitragszahlungen aus verschiedenen Risikofaktoren. Diese sind zum Beispiel das Alter und das Geschlecht des Halters, der Beruf oder der Faktor Familie. Eine Familie mit kleinen Kindern wird zum Beispiel niedriger eingestuft, da man allgemein davon ausgeht, dass die Fahrzeugführer das Fahrzeug vorsichtig fahren.

Auf was sollte man vor Abschluss der Versicherung achten?

Vor Abschluss einer KFZ-Versicherung sollte man sich umfassend informieren. So lässt sich eine menge Geld sparen. Außerdem lohnt es sich, eine jährliche Zahlungsweise anzugeben. So können die anfallenden Ratenzahlungsgebühren gespart werden. Auch hier besteht die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die den Preis noch einmal drückt, bei einem Schadensfall aber auf jeden Fall zu entrichten ist. Jedoch sollte man darauf achten, nicht auf eine Rabattfalle der vielen Versicherungsgesellschaften hereinzufallen.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Wer einmal einen Schaden erleidet oder verursacht sollte diesen seiner Versicherung in der Regel binnen einer Woche mitteilen.

Wie und wann kann die KFZ- Versicherung gekündigt werden?

Die Kündigung der KFZ-Versicherung kann innerhalb eines Monats vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Sollten Beiträge erhöht werden, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen, kann bis zu einem Monat nach Eingang des Beitragserhöhungsschreibens gekündigt werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass Versicherungsbeiträge in der KFZ-Versicherung immer nur zum Jahresende erstattet werden.

Der Kfz-Versicherungsrechner




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