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Investitionsgüterkreditversicherung

Investitionsgüterkreditversicherung

Eine spezielle Form der Warenkreditversicherung ist die Investitionsgüterkreditversicherung. Sie versichert den Forderungsausfall bei der Lieferung von:

  • Maschinen
  • Anlagen
  • Fabriken
  • Flugzeugen
  • Schiffen

im In- und Ausland.

Risiko bei der Investitionsgüterkreditversicherung

Hierbei deckt sie allerdings nur das wirtschaftliche Risiko ab, während politische Risiken hier über die Exportkreditgarantie abgesichert werden.

Im Gegensatz zur Warenkreditversicherung sind bei diesen Handelsgütern die Zeiträume von der Rechnungsstellung bis zur Bezahlung wesentlich länger.
Daher ist auch das Risiko eines Forderungsausfalls wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Schuldners wesentlich höher.

In eine Investitionsgüterkreditversicherung lässt sich auch das sogenannte Fabrikationsrisiko einschließen. Hierbei ist die Produktion selbst versichert, denn zum Beispiel der Bau eines Schiffes bedeutet für den Hersteller eine erhebliche finanzielle Investition.

Wird der Auftraggeber innerhalb der Bauphase insolvent, können in den seltensten Fällen die bereits entstandenen Kosten kompensiert werden. Dieses Risiko sichert die Investitionsgüterkreditversicherung ab.

Hierzu werden die reinen Herstellungskosten im Vorfeld geschätzt und im Versicherungsfall je nach Produktionsstand von der Versicherungsgesellschaft übernommen.



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