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Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung sind alle im Fahrzeug befindlichen Personen versichert, sofern sie berechtigte Insassen sind. Würde das Kraftfahrzeug also gestohlen werden und der Dieb würde einen Unfall bauen, wäre dieser nicht versichert, da er kein berechtigter Insasse ist.

Was leistet die Versicherung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Im Schadensfall zahlt die Versicherung unabhängig von der Schuldfrage die vorher vereinbarte Versicherungssumme. Jedoch gibt es auch hier Bedingungen, die unbedingt erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem der unmittelbare Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen das Fahrzeuges und Schäden, die beim Ein- und Aussteigen verursacht werden.

Was wird versichert?

Diese Faktoren können versichert werden:

  • Invalidität

Tod von Insassen, allerdings nur, wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt.

  • Krankenhaustagegeld

Dies wird für die Tage gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch vollstationärer Behandlung befindet. Die maximale Dauer der Zahlung ist hier zwei Jahre.

  • Tagesgeld

Allerdings nur, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt. Das Tagegeld wird jedoch höchstens ein Jahr lang gezahlt.

Weiter sollte beachtet werden, dass die Todesfallsummen bei Kinder unter 14 Jahren in der Insassenunfallversicherung auf eine bestimmte, relativ niedrige Summe begrenzt sind. Die Insassenunfallversicherung ist insofern entbehrlich, als das alle Insassen automatisch über die KFZ- Haftpflichtversicherung geschützt sind. Einzig und allein der Fahrer ist nicht versichert.

Die Insassenunfallversicherung teilt sich in zwei verschiedene Versicherungsarten auf:

  • Das Pauschalsystem

Hierbei wird die Versicherungssumme für das Fahrzeug insgesamt festgelegt.

  • Das Platzsystem

Hierbei wird die Versicherungssumme durch die im Fahrzeug berechtigterweise befindlichen Personen geteilt.

Beim Platzsystem ist jeder Platz mit einer bestimmten Versicherungssumme versichert.



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