Hundelebensversicherung

Hundelebensversicherung

Den ideellen Wert eines Hundes kann niemand ersetzen, jedoch kann eine Hundelebensversicherung den finanziellen Schaden absichern.

Mit einer Hundelebensversicherung ist der Hund versichert bei:

  • Tod
  • Unfall
  • Geburt
  • Krankheit
  • Nottötung
  • Vergiftung
  • Trächtigkeit

Die Höhe der Entschädigung beträgt in der Regel 80 Prozent, zudem ist das Diebstahlrisiko mit versichert.

Da die Versicherungssumme vom Hundehalter selbst bestimmt werden kann, sind die Beiträge gar nicht so hoch.



<< Hundekrankenversicherung        Hundeoperationsversicherung >>