Heiratsversicherung
Heiratsversicherung
Auch die Heiratsversicherung ist eine spezielle Art der Lebensversicherung. Der Unterschied zur Ausbildungsversicherung besteht darin, dass hierbei die Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnbeteiligung bei der Eheschließung des Kindes, spätestens aber zum 25. Lebensjahr fällig wird.
Hierbei ist eine klassische Lebensversicherungsvariante oder auch eine fondsgebundene möglich. Außerdem gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften erhebliche Unterschiede bei den Leistungen.
