Hausratversicherung
Hausratversicherung
Unser Service für Sie: Hausratversicherung-FAQ.
Mit einer Hausratversicherung sichert man ab:
- Möbel
- Kleidung
- Wertgegenstände
- technische Geräte
Abgedeckt sind Schäden und Verluste, die entstanden sind durch:
Feuer
Raub
Vandalismus
Einbruchdiebstahl
Ein Raub ist durch die Hausratversicherung abgesichert, wenn ein Diebstahl unter Ausübung oder Androhung von Gewalt passiert. Bei Trickdiebstahl oder Verlust von Gegenständen infolge selbstverschuldeter geschwächter Widerstandskraft, zum Beispiel durch Alkohol, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
Ein Diebstahlschaden fällt nur unter die Hausratversicherung, wenn es sich um einen „erschwerten“ Diebstahl handelt. Unter erschwert versteht man, dass in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen wird und Gegenstände beschädigt oder entwendet werden.
Die Hausratversicherung springt ein nach:
- Sturm
- Hagel
- Einbruch
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
Versicherungsumfang der Hausratversicherung
Im Grundschutz einer Hausratversicherung sind Schäden, die durch einen Brand entstehen versichert. Hierbei muss sich das Feuer aus eigener Kraft ausbreiten und nicht durch reine Hitze, also ohne Feuer oder durch Ansengen, zum Beispiel Zigarettenglut.
Ein Blitzschlag ist nur dann im Grundschutz versichert, wenn der Blitz direkt in das Gebäude einschlägt.
Tritt Wasser aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung aus, ist auch die Hausratversicherung zuständig. Ebenso greift die Hausratversicherung, wenn der Hausrat durch einen geplatzten Spül- oder Waschmaschinenschlauch oder eine überlaufende Badewanne beschädigt wird.
Schäden durch
- Grundwasser
- Regen
- Überschwemmung
- Hochwasser
fallen wiederum nicht in die Hausratversicherung.
Sturmschäden und Folgeschäden sind ab einer Windstärke von 8 in der Hausratgrundversicherung enthalten.
Im Schadensfall erhält man für seine Einrichtung, Ge- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen einen finanziellen Ausgleich von der Versicherung.
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat zum sogenannten Neuwert, das heisst der Geschädigte bekommt nicht nur das, was der gebrauchte beschädigte Gegenstand noch Wert war, sondern den Wiederbeschaffungswert. Auch bezahlt die Versicherungsgesellschaft die Reparatur des Gegenstandes sowie den Wertverlust, der nach einer Reparatur zurück bleibt.
Hausrat der Hausratversicherung
Zum Hausrat gehört im Sinne der Hausratversicherung:
- Möbel
- Kleidung
- Schmuck
- Bargeld
- Urkunden
- Sparbücher
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Haushaltsgeräte
- Musikinstrumente
Ausgeschlossen sind Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, zum Beispiel Einbaumöbel. Jedoch sind wiederum privat genutzte Antennen und Markisen in den Versicherungsschutz aufgenommen.
Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wasserfahrzeuge sind ebenfalls nicht mitversichert, aber Surfbretter, Kanus, Falt- und Schlauchboote inklusive Motor.
Der Hausrat von Untermietern sowie Luftfahrtzeuge sind nicht inbegriffen, versichert sind jedoch Flugdrachen ohne Motor und Gleitschirme.
Verschiedene Deckungserweiterungen bei der Hausratversicherung
Der Versicherungsumfang der Hausratversicherung kann durch weitere Versicherungen beziehungsweise verschiedene Deckungserweiterungen vervollständigt werden:
Fahrraddiebstahl
Überspannungsschäden
Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten
Elementarversicherung
Sengschäden
Implosion
Gartenmöbel
Einbruch-Diebstahl-Kfz
Glas
Sie tritt ein, wenn das versicherte Fahrrad aus einem geschlossenen Raum nach einem Einbruch entwendet wird. Achtung: steht das Rad in einem Gemeinschaftskeller, muss dieser Versicherungsfall zusätzlich beantragt werden.
Der direkte Blitzeinschlag ist in der Grundversicherung bereits enthalten. Schlägt ein Blitz in der Nähe ein und ein Überspannungsschaden tritt beim Versicherungsnehmer auf, muss dieser Fall extra abgesichert werden.
Für den Fall, das Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ausläuft, kann eine zusätzliche Absicherung beantragt werden.
Hierbei werden Schäden ersetzt, die durch Erdbeben, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck entstanden sind.
Feuerschäden sind nur versichert, wenn sie durch einen richtigen Brand, also eine offene Flamme, entstanden sind. Sengschäden, zum Beispiel ein Loch im Teppich durch eine Zigarette, können bei einigen Versicherungsgesellschaften mitversichert werden.
Explosionen sind im Standard-Versicherungsumfang enthalten. Implosionen dagegen werden nur abgedeckt, wenn dies in der Police ausdrücklich vereinbartist.
Sind grundsätzlich nicht mitversichert, jedoch kann dieses Risiko durch einen Zusatz mit abgesichert werden.
Wird das Auto aufgebrochen und eine Jacke gestohlen, wird der Schaden nur reguliert, wenn dieses Risiko extra mit versichert ist.
Kosten die durch Glasbruch entstehen, übernimmt die Glasversicherung. Eingeschlossen sind hierbei die Gebäudeverglasung wie zum Beispiel Fenster, die Mobiliarverglasung wie zum Beispiel Spiegel, sowie Cerankochfelder und Aquarien. Jedoch ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Lampen, optische Gläser und Vasen.
Eine Hausratversicherung kommt nicht für alle Schäden auf. Sind Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, sind sie nicht in die Hausratversicherung aufgenommen.
Generell gilt eine Hausratversicherung in der im Versicherungsvertrag genannten:
- Wohnung
- Balkon
- Terrasse
- Garagen
- Nebengebäuden
die privat genutzt werden.
Auch Waschküche, Trockenboden oder andere Räume, die gemeinsam mit anderen Mitbewohnern genutzt werden, sind durch die Hausratversicherung versichert.
Teilweise sind Haushaltsgegenstände auch außerhalb der Wohnung versichert, zum Beispiel Diebstahl eines Koffers aus dem Hotelzimmer. Diese sogenannte Außenversicherung ersetzt jedoch in der Regel nur 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens aber 10.000 Euro. Außerdem darf sich der Hausrat nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.
Bei einem Umzug ist der Hausrat des Versicherungsnehmers in der alten sowie in der neuen Wohnung für eine Übergangszeit von zwei Monaten versichert.
Nach diesem Zeitraum ist nur noch die neue Wohnung versichert. Den Umzug muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung melden, da die Police gegebenenfalls angepasst werden muss, wenn es sich zum Beispiel um eine größere Wohnung handelt oder die Wohnung in einem anderen Tarifgebiet liegt.
Berechnet die Versicherungsgesellschaft den Beitrag neu und fällt dieser höher aus als bisher, hat der Versicherungsnehmer ein besonderes Kündigungsrecht.
Eine Übergangszeit von drei Monaten gibt es auch, wenn sich ein Paar trennt und bisher natürlich nur eine Hausratversicherung hatte. Haben beide Partner den Hausratsversicherungsvertrag unterschrieben, gilt die Hausratversicherung nach den drei Monaten für die alte Wohnung. Ist der ausziehende Partner alleiniger Versicherungsnehmer nimmt er auch den Hausratschutz mit.
Ist der Schadensfall eingetreten, muss die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden. Bei Einbruch und Raub muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Zudem muss der Polizei eine möglichst vollständige Liste der gestohlenen Sachen angegeben werden. Beschädigte Gegenstände sollten aufgehoben werden, genauso Rechnungen besonders wertvoller Sachen.
Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, bis zu welchem Geldbetrag er Versicherungsschutz möchte. Manche addieren ihre Werte und versichern genau diese Summe. Hierbei besteht allerdings die Gefahr der Unterversicherung.
Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des Hausrates. Wird im Schadensfall festgestellt, dass der Hausrat unterversichert ist, werden die Schäden nur anteilig ersetzt. Gegen den Fall der Unterversicherung gibt es eine Klausel, die vereinbart werden kann. Somit können dann im Schadensfall keine Abzüge gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestversicherungssumme pro m² Wohnfläche.
Der Hausrat kann aber auch pauschal versichert werden. Die Versicherungsgesellschaften rechnen hierbei mit 650 Euro pro Wohnquadratmeter, eine Unterversicherung ist bei dieser Variante ausgeschlossen.
In einer Hausratversicherung sind alle Hausratsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Die jeweilige Höhe des Betrages variiert zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Bargeld ist nur in begrenzter Höhe versichert und das auch nur, wenn es sich zum Beispiel in einer abgeschlossenen Geldkassette in einem Schrank befindet. Andere Konditionen gelten, wenn Bargeld in einem verschlossenen Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200kg aufbewahrt wird.
Zerstörte oder gestohlene Gegenstände werden zum Neuwert bis zur maximal Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Außerdem übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände zuzüglich einem Ausgleich für mögliche Wertminderungen. Zudem werden Kosten für Aufräumarbeiten der Wohnung nach einem Schaden sowie Kosten für den Abtransport zerstörter Sachen übernommen.
Wurden bei einem Einbruch Schlüssel entwendet übernimmt die Hausratversicherung den Einbau neuer Schlösser. Ist die Wohnung des Versicherungsnehmers nach einem Schaden unbenutzbar, werden Hotelaufenthalte oder andere Unterbringungen von der Hausratversicherung getragen.
Kündigungsmodalitäten
Die Hausratversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraumes schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Hausratversicherung automatisch um ein Jahr.
Eine Kündigung kann auch aus einem besonderen Anlasse getätigt werden, zum Beispiel. wenn die Versicherung teurer wird. Die Frist hierbei ist innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung. Zuviel gezahlte Beiträge werden anteilig von der Versicherungsgesellschaft zurück gezahlt.
Bei Versicherungspolicen, die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden, gibt es eine Besonderheit. Diese können nur aus einem besonderen Anlasse gekündigt werden, wenn die Beitragserhöhung mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 20 Prozent in den letzen drei Jahren ausmacht. Policen aus dem Zeitraum 01.01.1991 bis 28.07.1994 können nur dann gekündigt werden, wenn die Erhöhung mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und mehr als 25 Prozent gegenüber dem Beitrag des ersten Versicherungsjahres beträgt.
Weiter kann die Hausratversicherung nach jedem Versicherungsfall mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigt man mit sofortiger Wirkung, kann die Versicherungsgesellschaft den gesamten Jahresbeitrag behalten.
Beim Zusammenziehen von Paaren kann die Hausratversicherung gekündigt werden, bei der die Versicherungssumme unter 10.000 Euro liegt. Liegen beide höher, kann die jüngere gekündigt werden.
Bei einem Umzug ins Ausland ist die alte Wohnung noch zwei Monate versichert, danach endet der Versicherungsvertrag automatisch. Zuviel gezahlte Beiträge können auch hier von der Versicherungsgesellschaft zurückgefordert werden.
Zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers endet die Hausratversicherung automatisch, es sei denn, ein Erbe übernimmt und nutzt die Wohnung.
