Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Wer sich einen Hund hält, sollte auf jeden Fall eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung abschließen. Für Kampfhunde ist ein Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht möglich. Hierfür gibt es bei den verschiedenen Anbietern spezielle Tarife.
Niemand kann für seinen Hund hundertprozentig die Hand ins Feuer legen und sei er auch noch so lieb und brav. Sollte der Hund einmal zubeißen und eine andere Person verletzen oder gar töten oder eine Sache beschädigen, wird der Halter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht, und zwar auch dann, wenn ihm selbst kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den entstandenen Schaden nicht, wenn dieser vorsätzlich hervorgerufen wurde. Ein Schaden der entsteht, wenn der Hund seinen Besitzer verletzt oder dergleichen, wird ebenfalls von der Versicherung nicht übernommen.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungssummen für diese Art der Versicherung sind vorgeschrieben. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden identisch sind. Die Mindestversicherungssumme sollte eine Millionen Euro nicht unterschreiten.
Brauche ich eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung kann mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden. Auf diese Weise können auf Grund des geringeren Verwaltungsaufwandes Kosten eingespart werden. Allerdings wird die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf jeden Fall angefordert.
Was sollte vor Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung beachtet werden?
Jeder, der sich vornimmt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sollte vorher genügend Angebote einholen und diese vergleichen, denn in diesem Fall gibt es gravierende Preisunterschiede.
Außerdem sollte der Versicherungsvertrag für nur ein Jahr abgeschlossen werden, um ein schnelleres Wechseln in eine andere Versicherung zu gewährleisten.
