Haftpflichtversicherung für privat gehaltene Nutztiere
Haftpflichtversicherung für privat gehaltene Nutztiere
In der Haftpflichtversicherung sind in der Regeln privat gehaltene Nutztiere, die also nicht zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, mitversichert.
Folgende Tiere kommen bei der Haftpflichtversicherung in Frage:
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Tauben
- Hühner
- Puten
- Enten
- Bienen
Meistens müssen die Tiere aber gesondert in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
