Boots-Haftpflichtversicherung
Boots-Haftpflichtversicherung
Jeder, der ein Boot oder Ähnliches besitzt, sollte , bevor er dieses von A nach B bewegt, eine Boots-Haftpflichtversicherung abschließen. Schäden, die durch das Fahren eines Bootes fahrlässig verursacht werden, müssen unbedingt ersetzt werden. Unter Umständen wird das richtig teuer.
Wer also eine Boots-Haftpflichtversicherung hat, kann sich sicher sein, dass er einen gerechtfertigten Schadensersatz nicht aus eigener Tasche leisten muss. Dies übernimmt die Versicherung.
Werden Schäden vorsätzlich verursacht, haftet eine Versicherungsgesellschaft allerdings nicht.
Versicherungssummen einer Boots-Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen für eine Boots-Haftpflichtversicherung sind vorgegeben, jedoch sollte hierbei darauf geachtet werden, diese für Personen- und Sachschäden in gleicher Höhe festzulegen.
Bei der Boots-Haftpflichtversicherung geht man davon aus, dass die Mindestversicherungssumme drei Millionen Euro nicht unterschreiten sollte.
Selbstbeteiligung einer Boots-Haftpflichtversicherung
Auch bei der Boots-Haftpflichtversicherung kann eine Selbstbeteiligung mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, die die Versicherungsprämie geringer werden lässt.
In einem Schadensfall wird die Selbstbeteiligung dann aber auf jeden Fall fällig.
Ausleihen von Booten
Wer sich ein Boot ausleiht, ist im Falle der Verursachung eines Schadens in den meisten Fällen vorübergehend über seine private Haftpflichtversicherung versichert, sofern er eine abgeschlossen hat.
Dies sollte man vor Antritt der Fahrt jedoch mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abklären.
