Betriebshaftpflicht-Versicherung
Betriebshaftpflicht-Versicherung
Durch die Betriebshaftpflicht-Versicherung werden Schäden gegenüber Dritten abgedeckt.
Sie deckt Haftpflichtrisiken von:
- Gewerbetreibenden
- Industrielle Unternehmern
- Freiberuflern
- Handwerkern
Es gibt eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für:
- Ingenieure
- Architekten
- Makler
Für alle Schäden, die durch einen Betrieb beziehungsweise durch die Mitarbeit in einem Betrieb entstehen, haftet der Unternehmer.
Da nicht alle Unternehmen den gleichen Versicherungsschutz benötigen, ist es wichtig, die betrieblichen Risiken zu kennen, um anschließend den passenden Versicherungsschutz zu haben. Man kann sich dann auch für einen Firmenhaftpflichtversicherung entscheiden.
Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung
Im Folgenden wird der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung dargestellt.
Versicherter Personenkreis
Neben dem Einzelunternehmen sind alle Mitarbeiter, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle anderen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Namen des Arbeitgebers mitversichert.
Durch die Absicherung der Haftrisiken der Mitarbeiter können sie für alle Schäden, die sie in Ausübung ihres Berufs im Namen des Unternehmens anrichten, nicht persönlich haftbar gemacht werden.
Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter untereinander. Auch der Unternehmer kann beispielsweise bei einem Arbeitsunfall vom geschädigten Mitarbeiter nicht haftbar gemacht werden, da hier die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Für Freiberufler oder gewerbliche Subunternehmer beschränkt sich die Haftpflichtversicherung oft nur auf den eigenen Betrieb.
Schadenersatzansprüche durch Dritte
Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung auch, umfasst der Versicherungsschutz die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen an den Versicherungsnehmer durch Dritte. Auch die Prüfung der Ansprüche und deren Abwehr ist im Versicherungsumfang enthalten.
In diesem Zuge ist die betriebliche Haftpflichtversicherung auch gleichzeitig eine passive Rechtsschutzversicherung, da bei der Prüfung gleich die rechtliche Seite durchleuchtet wird. Kosten für die Prüfung der Schadensersatzansprüche und des Rechtsschutzes werden auch hier von der Versicherungsgesellschaft getragen, unabhängig davon, welche Versicherungssumme vereinbart wurde.
Dies gilt jedoch nur für den Ersatz von Schäden und nicht für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Unterlassung bestimmter Handlungen.
Leistung an den Geschädigten
Im Versicherungsfall leistet die Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten und nicht an den Versicherungsnehmer.
Eine Leistung direkt an den Versicherungsnehmer kann nur erfolgen, wenn durch Aufrechnung oder Leistung die Schadensersatzforderungen erloschen sind.
Dies spielt besonders in der Bauwirtschaft eine große Rolle.
Sofortige Meldung von Veränderungen an die Versicherung
In einer Betriebshaftpflicht-Versicherung sind grundsätzlich nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse versichert, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt.
Dies hat eine besondere Bedeutung, da sich aus der in üblichen Policen enthaltenen Betriebsbeschreibungen oft eindeutige Hinweise auf bei Vertragsabschluss nicht eindeutig erkannte Risiken ergeben.
Kommen neue Risiken im Geschäftsverlauf hinzu, sind diese vorläufig über die Vorsorgeversicherung abgedeckt, müssen aber auch mit in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Bedingungen bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Welche Optionen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind, regeln branchenübliche besondere Bedingungen:
- Vorkommende Schäden im Ausland müssen gesondert mit eingeschlossen werden
- Vereinbarungen zur Qualitätssicherung in den einzelnen Schritten der Produktion werden als Haftrisiken auf den Zulieferer zurückverlagert
Jedoch hat jeder Betrieb einen individuellen Bedarf an Absicherung, so dass hier nur eine professionelle Beratung, zum Beispiel über Direktionsbevollmächtigte der Versicherungsgesellschaft, Auskunft über den Versicherungsbedarf geben kann.
Diesen Service sollte man als Unternehmen beziehungsweise Unternehmer auch wirklich nutzen, damit man hinterher auch die bestmögliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung hat.
