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Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Unser Service für Sie: Grundfähigkeitsversicherung-FAQ

Die Grundfähigkeitsversicherung ist besonders interessant für Personen mit risikoreichen Berufen, Sportarten und Personen mit bestehenden Erkrankungen.

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente bei dem Verlust bestimmter Fähigkeiten. Gezahlt wird, wenn eine Beeinträchtigung im Sinne eines einfach Fähigkeitenkataloges infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall vorliegt.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn man insgesamt mindestens zwölf Monate lang ohne Unterbrechung nicht fähig war, mindestens eine der unter A und drei der unter B beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel durchzuführen. Die Beurteilung hierüber trifft ein Arzt.

Fähigkeitenkatalog A:

  • Sehen
  • Auf beiden Augen nicht mehr sehen können bzw. die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen

  • Sprechen
  • Man ist nicht in der Lage, ein verständliches Wort auszusprechen

  • Orientieren
  • Nicht in der Lage sein, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren

  • Hände
  • Nicht in der Lage sein, einen Stift weder mit der rechten noch mit der linken Hand zu bedienen

Fähigkeitenkatalog B:

  • hören
  • Man ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen

  • gehen
  • Eine Strecke von 200m ist nicht zu überwinden, ohne sich abstützen oder setzen zu müssen

  • Treppen steigen
  • Eine Treppe mit 12 Stufen kann nicht hinauf- oder hinab gegangen werden, ohne eine Pause von mind. einer Minute einlegen zu müssen

  • Knien oder bücken
  • Man ist nicht fähig, niederzuknien oder sich zu bücken, um einen leichten Gegenstand aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten

  • sitzen
  • Man ist nicht in der Lage, 20 Minuten auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen

  • stehen
  • Man kann keine 10 Minuten stehen, ohne sich abzustützen

  • greifen
  • Man kann weder mit der linken noch mit der rechten Hand eine Flasche mit Schraubverschluss öffnen

  • Arme bewegen
  • Man ist nicht in der Lage, eine Jacke allein anzuziehen. Die Fähigkeit, die Jacke zu schließen oder zu öffnen spielt keine Rolle.

  • heben und tragen
  • Gegenstände von 2 kg können weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm von einem Tisch gehoben werden und 5 Meter weiter getragen werden

  • Auto fahren
  • Man ist aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, einen Führerschein zu machen oder er wurde nachweislich aus medizinischen Gründen eingezogen.

Die Grundfähigkeit ist unabhängig von der Berufsunfähigkeit. Denn die Grundfähigkeitsrente springt auch ein, wenn der Versicherungsnehmer ganz oder teilweise seinen Beruf ausüben kann, so lange er im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.

Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag zur Grundfähigkeitsversicherung sehr gering und der Versicherungsumfang kann den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden.

So kann eine Grundfähigkeitsversicherung bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden. Des weiteren können planmäßige Erhöhungen eingebaut werden, das heisst dass die versicherte Rente jedes Jahr um drei Prozent steigen kann. Dies stellt sicher, dass im Versicherungsfall die Rente nicht durch einen Geldwertverlust reduziert wird.

Um die Belastung weiter zu reduzieren, besteht die Möglichkeit einer Karenzzeitvereinbarung. Die Karenzzeit liegt hierbei zwischen 6 und 12 Monaten. Rentenleistungen werden erst nach Ablauf dieser Karenzzeit im Leistungsfall ausgezahlt.

Ein sehr großer Vorteil der Grundsicherungsversicherung ist, dass sie auch abgeschlossen werden kann, wenn eine Krankheit bereits besteht oder eine risikoreiche Sportart ausgeübt wird.



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