Glasbruchversicherung
Glasbruchversicherung
Wer in seinem Haus oder in seiner Wohnung viel Glas (Scheiben oder Einrichtungsgegenstände aus Glas) hat, sollte über den Abschluss einer Glasbruchversicherung nachdenken.
Was leistet die Glasbruchversicherung?
Die Glasbruchversicherung kommt im Schadensfall für die Reparaturkosten auf oder ersetzt im Falle eines Totalschadens die komplette Summe, allerdings nur bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungssumme.
Was sollte man vor Abschluss einer Glasbruchversicherung beachten?
Auch vor Abschluss einer Glasversicherung sollte man Dinge beachten. Beispielsweise sollte man Preise und Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften vergleichen und sich erst dann für eine Versicherung entscheiden.
Unterschiede im Service können zudem bestehen. Wer also Wert auf eine gute Beratung oder dergleichen legt, sollte auch hierauf achten.
Außerdem sollte man vor Abschluss einer Glasbruchversicherung genau überlegen, was im Einzelnen versichert sein soll und wie viele finanziellen Mittel man dafür zur Verfügung stehen hat.
Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag kann gegebenenfalls über das Internet abgeschlossen werden. Das spart nicht nur Zeit sondern auch Geld, denn bei Abschluss eines Glasbruchversicherungs-Vertrages über das Internet fallen in der Regel keine Maklergebühren an, die auf die Beitragssumme aufgeschlagen werden.
Es sollten nur Jahresverträge abgeschlossen werden. Im Falle des Nichtgefallens der Versicherungsgesellschaft hat man so schneller die Möglichkeit, diese zu wechseln
Bis zu 14 Tage nach Eintreffen des Versicherungsvertrages kann man durch ein Widerrufsschreiben vom Vertrag zurücktreten.
Wann und wie kann die Glasbruchversicherung gekündigt werden?
Wer seinen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte dies drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres tun. In der Regel sollte das schriftlich und per Einschreiben oder Fax geschehen.
Auch kann ein solcher Vertrag nach Eintritt eines Schadenfalles gekündigt werden. Bis zu einem Monat nach der erfolgten Schadensregulierung hat man hierzu die Möglichkeit.
Sollte die Versicherungsgesellschaft, bei der die Glasbruchversicherung letztendlich abgeschlossen wurde, wieder Erwarten die Beiträger erhöhen ohne eine ersichtliche Leistungssteigerung vorzunehmen, hat man die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach dem Eintreffen des Beitragserhöhungsschreibens der Versicherungsgesellschaft, diese zu kündigen.
