Fohlenversicherung
Fohlenversicherung
Die Fohlenversicherung kann abgeschlossen werden für:
- Fohlen
- Jährlinge Pferde
- 2-jährige Pferde
Leistungsumfang der Fohlenversicherung
Die Versicherungsgesellschaft tritt hierbei ein bei:
- Schäden durch Tod
- Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit in Folge von:
- Krankheit
- Unfall
- Brand
- Blitzschlag
- Raub
- Diebstahl
Die Fohlenversicherung tritt entsprechend bei allen erdenklichen Gefahren, die bei der Pferdezucht auftreten können, ein.
Damit soll der Pferdebesitzer vor monetären Schäden bewahrt werden.
