Feuerversicherung
Feuerversicherung
Früher waren Feuerversicherungen in Deutschland staatliche Monopolversicherungen, die von Beamten verwaltet wurden.
Als Beispiel ist die Badische Feuerversicherung zu nennen. In deren Einzugsgebiet war jedes Gebäude mit der Badischen Feuerversicherung pflichtversichert.
Monopolversicherungen wurden jedoch im Laufe der Zeit durch das EU-Recht untersagt.
Leistungsumfang der Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung gehört zu den betrieblichen Sachversicherung und deckt alle Schäden, die durch ein Feuer entstanden sind.
Hauptsächlich werden hierbei Immobilien gegen Brand versichert, wobei es keine Rolle spielt, ob der Brand durch einen Blitzschlag oder einen technischen Defekt ausgelöst wurde.
Spezialfall Brandstiftung
Brandstiftung wird zwar auch ersetzt, jedoch versucht die Versicherungsgesellschaft erst den Brandstifter haftbar zu machen.
Ist der Eigentümer selbst der Brandstifter, steht die Versicherung nicht für den Schäden ein. Das Landgericht Köln klärte, welche Indizien für eine Brandstiftung vorliegen müssen.
Nicht abgedeckte Leistungen
Bei vielen Versicherungsgesellschaften waren früher Elementarschäden nicht versicherbar, weil ein Erdbeben so viele Versicherungsnehmer betroffen hätte, dass die Prämien und Rücklagen, sowie die Rückversicherungen nicht ausgereicht hätten, um alle Schäden zu decken.
Deshalb sind in der Regel Schäden durch Naturgewalten wie beispielsweise Hochwasser und Erdbeben nicht mitversichert.
Für solche Fälle benötigt man außerdem noch eine Elementarversicherung.
Arten der Feuerversicherung
In der Regel wird eine Feuerversicherung in einem Bündel mit anderen Versicherungsarten angeboten wie:
- Einbruchversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Wasserschadenversicherung
Beitragsbemessung bei der Feuerversicherung
Die Beitragsbemessung erfolgt nach dem Schätzwert der Wiedererrichtung. Ist der Schätzwert zu niedrig angesetzt, kommt es zu einer Unterversicherung und im Schadensfall wird nur ein Anteil des Schadens übernommen.
Deshalb ist es wichtig die zu versichernde Immobilie im Vorfeld von einem Experten einschätzen zu lassen.
