Reiseruecktrittsversicherung FAQ

Reiseruecktrittsversicherung FAQ

Ein Urlaub, der schon lange geplant ist und die damit verbundenen Urlaubsfreuden verfliegen schnell, wenn sich kurz vor Antritt der Reise eine Krankheit oder andere Schicksaalschläge anbahnen. Was dann? Der Urlaub ist bereits bezahlt, das Flugzeug und das Hotel sind gebucht.

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Wer für diesen Fall keine Versicherung abgeschlossen hat, bekommt keinen Cent von der bereits gezahlten Summe zurück. Dafür sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese zahlt die angesetzte Stornogebühr der Reisegesellschaft.

Auch im Falle einer vorzeitigen Rückreise in die Heimat besteht die Möglichkeit, dass die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Mehrkosten für den abgebrochenen Urlaub übernimmt.

Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Doch auch diese Versicherung zahlt nicht in allen Lebenslagen. Sie tritt unter anderem nur ein, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Todesfall in der Familie
  • plötzliche schwere Erkrankung
  • schwere Unfall bei der versicherten Person
  • schwerer Unfall eines Familienangehörigen

Was sollte man vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wissen?

Wer vor hat, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, kann dies in der Regel bei einer Versicherungsgesellschaft selber oder aber auch in einem Reisebüro erledigen. Diese Art der Versicherung ist allerdings nur dann lohnenswert, wenn die gebuchte Reise sehr kostspielig ist.

Bei dieser Versicherung sollte man darauf achten, dass diese spätestens 14 Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen wird.



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