Rechtsschutzversicherung FAQ

Rechtsschutzversicherung FAQ

In den letzten Jahren kommt es immer öfter vor, dass Rechtsstreitigkeiten ausgetragen werden. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich gegen bestimmte Bereiche abzusichern. Für diesen Fall gibt es die Rechtsschutzversicherungen.

Hierbei hat man die Wahl zwischen:

  • Verkehrs- und Verwaltungsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Disziplinarrechtsschutz
  • Standesrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Wohnungsrechtsschutz
  • Grundstücksrechtsschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschut
  • Sachenrechtsschutz

Es sollte in dieser großen Auswahl also für jeden etwas dabei sein.

Braucht man all diese Rechtsschutzversicherungen?

Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreites kommen diverse Kosten auf einen zu. So zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten. Unter Umständen können auch noch Zeugenauslagen oder Sachverständigengebühren entstehen oder man hat nicht nur die eigenen Kosten sondern auch noch die der Gegenseite entstandenen Kosten zu zahlen. Also sollte man einmal darüber nachdenken, welche von den vielzähligen Versicherungen man eventuell benötigt.
Lohnenswert sind sicher diese vier Rechtsschutzversicherungen:

  1. Beratungsrechtsschutz
  2. Verkehrsrechtsschutz
  3. Arbeitsrechtsschutz
  4. Mietrechtsschutz

Die anderen Versicherungen sind in der Regel entbehrlich.

Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Wer eine Rechtsschutzversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalles abschließt, ist für diesen selbstverständlich nicht versichert.

Gänzlich ausgeschlossen aus einer Rechtsschutzversicherung sind beispielsweise:

  • Bauvorhaben
  • Kirchenrecht
  • Bergbauschäden
  • freiwillige Gerichtsbarkeit
  • Erdbeben
  • Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten
  • Innere Unruhen
  • Vorsatztaten
  • Familien- und Erbrecht

Die Zahlung von ausgeurteilten Geldstrafen übernimmt die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht.

Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?

In den Rechtsschutzversicherungsvertrag sind der Versicherungsnehmer, sein Ehe- oder Lebenspartner und die minderjährigen Kinder mit eingeschlossen.

Was sollte vor Abschluss eines Vertrages beachtet werden?

Versicherungsverträge sollten auch hier nur für ein Jahr abgeschlossen werden, um eine eventuelle Kündigung nicht zu gefährden.

Empfehlenswert ist es, eine hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese wird im Schadensfall auf jeden Fall von der Versicherungsgesellschaft angefordert. Dadurch lassen sich aber Beitragskosten sparen.

Auch vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich unbedingt informieren und Preise sowie Leistungen vergleichen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten auch Kombinationsmöglichkeiten an.



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