Private Haftpflichtversicherung FAQ
Private Haftpflichtversicherung FAQ
Wer eine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist rund um die Uhr und weltweit versichert.
Welche Personen sind versichert?
Die in einer privaten Haftpflichtversicherung nach einer entsprechenden Meldung mitversicherten Personen sind:
- der Versicherungsnehmer
- sein Ehe- oder Lebenspartner
- die Kinder
- das gesamte Hauspersonal.
Was kann durch eine Privathaftpflichtversicherung versichert werden?
In welchen Fällen springt sie ein?
Jeder Versicherungsvertrag beinhaltet einen gewissen Standard, der auf Wunsch erweitert werden kann. Natürlich steigen dann auch die Beiträge. Man kann zum Beispiel auch den Verlust fremder privater Schlüssel mitversichern lassen. Sollte man also mit dem Schlüssel einer Freundin unterwegs sein und diesen verlieren, kommt die Versicherung dann auch für die daraus entstehenden Schäden auf.
Sollte ein Anspruch unberechtigterweise geltend gemacht werden, kann die private Haftpflichtversicherung diesen zurückweisen. Sie tritt somit in Form einer Rechtsschutzversicherung auf.
Kinder unter sieben Jahren haften nicht für die durch sie verursachten Schäden, da sie noch nicht deliktfähig sind. Sollten die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Familie die Begleichung des entstandenen Schadens. Sollten die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften für den entstandenen Schaden weder die private Haftpflichtversicherung der Eltern noch die Eltern selbst.
Was sollte man beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung beachten?
Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden identische Pauschalsummen angesetzt sind. Diese sollten in der Regel eher zu hoch als zu niedrig sein, wobei sich das in der Höhe der Beitragszahlung nicht sonderlich bemerkbar macht. Außerdem kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese wird im Schadensfall allerdings immer von der Versicherungsgesellschaft angefordert. Wer mit seiner Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann sich jedoch sicher sein, dass die Beiträge gering gehalten werden, da der Verwaltungsaufwand wesentlich weniger Zeit in Anspruch nimmt.
Auf jeden Fall sollte man vor Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung Preise vergleichen. Denn auch günstige Versicherungen bieten ausreichenden Schutz. Außerdem lohnt es sich, seine Versicherungen über das Internet abzuschließen, denn hier zahlt man ausschließlich die Versicherungsgebühren und nicht zusätzlich den Makler. Weiterhin kann man sparen, wenn man die Zahlungsweise jährlich ansetzt, da der Ratenzuschlag wegfällt.
Alle zum Abschluss des Vertrages notwendigen Fragen des Versicherers sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es im Schadensfall passieren, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Wonach richten sie die Beitragszahlungen?
Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich nach bestimmten Kriterien. Ein Single oder Rentner bezahlt beispielsweise weniger als eine Familie oder eine Lebensgemeinschaft.
Kann man vom Versicherungsvertrag zurücktreten?
Nach Abschluss des Vertrages wird ein Versicherungsschein ausgestellt, der dem Versicherungsnehmer zugesandt wird. In diesem befinden sich noch einmal alle Vertragsbedingungen. Sollte sich herausstellen, dass der abgeschlossene Vertrag doch nicht zufriedenstellend ist, hat man hier die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines ohne Begründung vom Vertrag zurückzutreten.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Tritt einmal ein Versicherungsschaden ein, sollte darauf geachtet werden, dass dieser innerhalb einer Woche der Versicherung schriftlich gemeldet wird. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Außerdem sollte man nicht das Risiko eingehen und aus eigener Tasche bezahlen oder einen Schaden vorzeitig und ohne Rücksprache mit der Versicherung anerkennen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Wie und wann kann eine privaten Haftpflichtversicherung gekündigt werden?
Die Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres erfolgen, da sich der Vertrag ansonsten um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages dieser Art sollte darauf geachtet werden, dass dieser nicht länger als ein Jahr Laufzeit beinhaltet.
Wer seinen Versicherungsvertrag nach einem entstandenen Schaden kündigen will, kann dies einen Monat nach der Begleichung des Schadens fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres tun. Wer allerdings fristlos kündigt, sollte darauf achten, dass der Versicherer den ganzen Jahresbeitrag verlangen kann und wird.
Ein Vertrag kann mit sofortiger Wirkung (bis zu einem Monat nach dem Eingang der Mitteilung von der Versicherungsgesellschaft) gekündigt werden, sobald sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen jedoch gleich bleiben.
Versicherungsnehmer die die private Haftpflichtversicherung kündigen wollen, sollten unbedingt darauf achten, dies schriftlich und per Einschreiben oder Fax zu erledigen.
Kann die Versicherungsgesellschaft den bestehenden Vertrag kündigen?
Auch die Versicherungsgesellschaft hat die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dies geschieht zum Beispiel, wenn ein Versicherungsnehmer viele kleine Schäden hintereinander meldet. Dann könnte es für den Versicherungsnehmer auch schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden.
