Gebäudeversicherung-FAQ

Gebäudeversicherung-FAQ

Jeder der ein Haus besitzt, egal, ob er dieses selber bewohnt oder nicht, sollte für einen Schadensfall ausreichend abgesichert sein.
Für die Meisten ist es sogar das Einzige, was sie haben.

Die Kosten, die durch einen eventuellen Schaden entstehen, können zum Teil ins Unermessliche gehen.
Dies kann unter Umständen die Existenz des Hausbesitzers bedrohen.

Wer also eine Gebäudeversicherung besitzt, kann die Ausgleichung eines Schadens, soweit diese in den Rahmen der Versicherungsbedingungen fällt, weitestgehend umgehen.

Wann ist eine Gebäudeversicherung ratsam?

Wer sein Haus von einer Bank, Bausparkasse oder einer ähnlichen Einrichtung finanzieren lässt, ist oft gezwungen, eine entsprechende Gebäudeversicherung abzuschließen, und das mit Recht.

Im Schadensfall bleiben die Banken so nicht auf den Kosten sitzen, die eventuell ohne eine Versicherung entstehen könnten. Denn wer keinen Cent mehr besitzt, weil er einen Schaden begleichen musste, der ist auch nicht in der Lage, sein Haus weiter abzubezahlen.

Grundsätzlich sollte aber jeder eine solche Versicherung abschließen.

Was leistet die Gebäudeversicherung?

Die Versicherung übernimmt in einem Schadensfall die Reparaturkosten und zahlt gegebenenfalls eine Entschädigung, sollte der Wert des Gebäudes durch den Schaden erheblich verringert werden.

Im Falle eines Mietverlustes, der durch einen Schaden entsteht, kann die Versicherung diesen für einen bestimmten Zeitraum ersetzen.

Wie viel zahlt die Gebäudeversicherung?

Im Falle eines Totalschadens des Gebäudes ersetzt die Versicherung den in der jeweiligen Region üblichen Neubauwert.
Höchstens jedoch wird sie die volle Versicherungssumme erstatten. Unter anderem wird die Schadenssumme nach Wert oder nach Wohnfläche errechnet.

Was ist im Leistungsumfang der Gebäudeversicherung enthalten?

Die Gebäudeversicherung übernimmt ausschließlich Schäden, die unmittelbar an einem Gebäude sowie an Nebengebäuden entstehen. Ebenso sind die Teile des Hauses, die fest mit diesem verbunden sind wie beispielsweise Fenster und Türen, durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Dabei sind unter anderem folgende Faktoren abgesichert:

  • Feuer

  • Zu der Rubrik Feuer gehören unter anderem Schäden, die durch einen Wohnungsbrand oder einen Blitzschlag entstehen.
    Auch sind hier Schäden durch Explosionen oder durch Absturz eines Flugzeuges in das versicherte Objekt eingeschlossen. Überspannungsschäden, die durch einen Blitzschlag unter Umständen entstehen können, werden von den meisten Versicherungen nur im Falle einer Zusatzversicherung behoben.

  • Sturm und Hagel

  • Sturmschäden sowie die aus ihnen resultierenden Folgeschäden sind erst ab einer bestimmten Windstärke versichert.
    Die durch einen Hagel entstehenden Schäden und Folgeschäden sind ebenfalls versichert.

Auch die Gebäudeversicherung bietet die Möglichkeit Zusatzversicherungen abzuschließen. Dann steigen allerdings auch die Beitragskosten.

Was sollte man im Falle eines Schadens unbedingt beachten?

Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden. Etwaige Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Polizei sollten umgehend informiert werden.

Anschließend sollte die Versicherung umgehend von dem Schaden informiert werden.

Was sollte man vor Abschluss des Versicherungsvertrages beachten?

Bei Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte man unbedingt auf eine Unterversicherungsverzichts-Erklärung achten. Wer diese nicht abgegeben hat, bekommt unter Umständen von der Versicherungsgesellschaft nicht die komplette Schadenssumme ersetzt.

Jeder, der sich vornimmt, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, sollte sich vorher genau überlegen, was er im Einzelnen benötigt und wie viel Geld er für die Anschaffung zur Verfügung hat.

Lohnt es sich, verschiedene Versicherungen zu vergleichen?

Man sollte verschiedene Leistungsangebote und Preisangebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften einholen und sorgfältig vergleichen. Diese unterscheiden sich unter Umständen sehr. Auch im Service sind nicht alle Versicherungsunternehmen gleich gut.

Wer seine Gebäudeversicherung über das Internet abschließen will, hat hierzu unzählige Möglichkeiten. Auch hier sollte man natürlich beachten, wo man den jeweiligen Vertrag abschließt.

Was ist beim Abschluss einer Gebäudeversicherung zu beachten?

Der Abschluss einer Gebäudeversicherung über das Internet bringt den Vorteil, dass diese unter Umständen wesentlich günstiger ist als andere Versicherungen und das, obwohl identische Leistungen geboten werden.
Das liegt unter anderem daran, dass hierbei in den meisten Fällen keine Maklergebühren anfallen, die zusätzlich auf die Versicherungsbeiträge aufgeschlagen werden.

Zusätzliche Kosten können auch eingespart werden, wenn die Beitragssumme jährlich gezahlt wird. Das liegt daran, dass man hier die Gebühren sparen kann, die für die einzelnen Raten anfallen.Mitunter kann das bis zu acht Prozent der Summe ausmachen.

Worauf sollte man beim Vertrag einer Gebäudeversicherung achten?

Auch der Vertrag einer Gebäudeversicherung sollte nur als Jahresvertrag akzeptiert werden.
So besteht die Möglichkeit schneller in eine andere Versicherung zu wechseln, sollte einem die bereits abgeschlossene Versicherung aus irgend einem Grund nicht mehr zusagen.

Bis zu 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsvertrages hat man auch hier durch ein Widerrufsschreiben die Möglichkeit, den Abschluss eines Versicherungsvertrages rückgängig zu machen.

Wie und wann kann man die Gebäudeversicherung kündigen?

Wer sich vornimmt, eine Versicherung zu kündigen, der sollte dies in jedem Fall schriftlich und wenn möglich per Fax oder Einschreiben erledigen.

Im Regelfall sollte eine Kündigung der Gebäudeversicherung drei Monate vor Ablauf eines jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.

Auch hat man die Möglichkeit zu kündigen, wenn die Versicherung ohne Grund die Beitragszahlung erhöht, diese jedoch keine Leistungsangleichung vornimmt. Hierbei sollte man darauf achten, dies spätestens einen Monat nach Eintreffen des Beitragserhöhungsschreibens , welches schriftlich und per Einschreiben oder Fax erfolgt, zu erledigen.

Nach Abschluss einer Schadensregulierung hat man ebenfalls die Möglichkeit, die bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen. Dies muss innerhalb eines Monats nach der erfolgten Regulierung geschehen.



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