Elektronikversicherung
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden an Computersystem oder anderen elektronischen Anlagen entstehen können. Versicherbar sind ausschließlich gewerblich genutzte Geräte.
Versichert sind hierbei alle Schäden, die entstanden sind durch:
- Kurzschluss
- Feuchtigkeit
- Sabotage
- Diebstahl
- Überspannung
- Bedienungsfehler
- Vandalismus
Da alle Arbeitsabläufe und Produktionen auf die Funktionstüchtigkeit dieser Systeme angewiesen sind, bedeutet es in der Regel finanzielle Einbußen durch Arbeitsausfall. Davor kann man sich durch eine Elektronikversicherung schützen.
Leistungsumfang der Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung übernimmt dann je nach Vertrag folgende Kosten:
- Ausfallkosten der Anlagen
- Kosten durch Zerstörung der Anlagen
- Kosten durch Beschädigung der Anlagen
- Notwendige Reparaturkosten
- Neubeschaffung der Geräte
Einer der Vorteile dieser Versicherung ist, dass die Beitragskosten hierfür als Betriebskosten verbucht werden können.
Abschluss einer Elektronikversicherung
Vor Abschluss eines derartigen Vertrages sollte man sich überlegen, ob man diese Versicherung benötigt.
Wer dann mit sich überein gekommen ist, einen solchen Vertrag abzuschließen, der sollte vorher die Preise, die Leistungen und den Service der vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen, denn hierbei lassen sich große Unterschiede feststellen.
Online-Abschluss einer Elektronikversicherung
Bei Abschluss einer Elektronikversicherung über das Internet lassen sich Beitragskosten einsparen, da hier kein Makler zum Einsatz kommt.
Bei Vereinbarung einer jährlichen Zahlungsweise des Beitrages lassen sich außerdem Kosten einsparen, da hier keine Gebühren für eine Ratenzahlung anfallen.
Kündigungsmodalitäten einer Elektronikversicherung
Innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen des Versicherungsscheines hat man durch ein Widerrufsschreiben an die entsprechende Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Kündigen kann man den bestehenden Versicherungsbetrag nur durch Einhaltung der entsprechenden Frist. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Sollte die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlungen erhöhen ohne die Leistungen anzupassen, besteht auch die Möglichkeit einer Kündigung.
Außerdem kann man nach erfolgter Begleichung eines Schadens die Versicherung kündigen.
In jedem dieser Fälle sollte man darauf achten, dieses per Einschreiben oder Fax zu tun.
