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Einbruchdiebstahlversicherung

Einbruchdiebstahlversicherung

Wenn man sein Haus, beziehungsweise seinen Grund und Boden, gegen Einbruch und Diebstähle versichern möchte, dann ist eine Einbruchdiebstahlversicherung genau das Richtige.

Leistungsumfang der Einbruchdiebstahlversicherung

Hier sind je nach Vertrag Sachen versichert, die abhanden gekommen, zerstört oder beschädigt worden sind durch:

  • Einbruchdiebstahl
  • Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks
  • Raub auf Transportwegen
  • Zerstörung beim Einbruch (Vandalismus)

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich ein Täter mit Werkzeug oder falschen Schlüsseln gewaltsam Zugang zu einem Raum verschafft, und in diesen einsteigt oder sich einschleicht.
Auch wenn der Einbruchdiebstahl mithilfe richtiger Schlüssel geschieht, die dem Täter durch Raub, gewaltsame Entwendung oder Fahrlässigkeit des Eigentümers in die Hände gefallen sind, springt die Versicherung ein.

Tritt einer der oben genannten Fälle ein, dann muss die Einbruchsdiebstahlversicherung leisten und der Versicherungsnehmer erhält seinen entstandenen Schaden erstattet.

Nicht enthaltene Leistungen einer Einbruchdiebstahlversicherung

Was in der Regel nicht von einer Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt wird, ist:

  • Einfacher Einbruch
  • Schäden, die durch im Haushalt lebende Personen verursacht wurden
  • Schäden, die im Zuge des Einbruchs durch Leitungswasser, Feuer oder Explosion entstanden sind
  • Schäden, die durch vorsätzlich durchgeführte Handlungen durch Arbeitnehmer des versicherten Arbeitgebers entstanden sind 


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