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Dread-Disease-Versicherung

Dread-Disease-Versicherung

Übersetzt heißt diese Versicherung in etwa 'Versicherung gegen furchtbare Krankheiten'.
Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Personenversicherung, die bei Eintritt vertraglich festgelegter Krankheiten, zum Beispiel Krebs, auszahlt.

In Deutschland ist diese Versicherungsart erst seit Anfang der 1990er Jahren zulässig und wird nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Versicherungsumfang der Dread-Disease-Versicherung

Im Versicherungsumfang sind je nach Vertrag viele verschiedene Krankheiten enthalten:

  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Lebererkrankungen
  • Lungenerkrankungen
  • Parkinson
  • Arthritis
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Folgen schwerer Unfälle

Welche Risiken im Einzelnen abgesichert sind ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Daher kann die Anzahl und die Art der versicherten Risiken auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

Beitragsbemessung bei der Dread-Disease-Versicherung

Die Beitragsbemessung erfolgt unter Berücksichtigung von biometrischen Risiken wie:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Vorerkrankungen

Außerdem spielt die Versicherungssumme und die Laufzeit eine Rolle. Liegt eine Vorerkrankung vor, kann ein Beitragszuschlag verlangt werden.
Es kann aber auch passieren, dass dies zu einem Ausschluss genau dieser Krankheit führt oder der Antragsteller ganz abgelehnt wird.

In Bezug auf Wartezeiten und Karenzzeiten sowie Dynamik ist die Dread-Disease-Versicherung einer Krankenversicherung oder Lebensversicherung sehr ähnlich.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten zu einer Dread-Disease-Versicherung zusätzliche Versicherungsbausteine an, wie beispielsweise:

  • Todesfallschutz
  • Erwerbsunfähigkeitsschutz
  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • Pflegeschutz

Versicherungsvariante Keyperson-Versicherung

Bei dieser Versicherungsvariante der Dread-Disease-Versicherung werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall einem möglichen finanziellen Verlust vorbeugen zu können.

In der Regel wird hier im Versicherungsfall eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig ausgezahlt. Für die Auszahlung spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person in ihrer Arbeitskraft eingeschränkt ist oder nicht. Hier ist lediglich eine Diagnose notwendig.

Steuerliche Absetzung der Dread-Disease-Versicherung

Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ist eine Dread-Disease-Versicherung in Deutschland steuerlich absetzbar. Allerdings nur dann, wenn die Höchstbeiträge nicht bereits durch Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. In der Regel ist die Auszahlung der Versicherungssumme für Privatpersonen in Deutschland steuerfrei.

Für Unternehmen stellen diese Einnahmen aus der Versicherung eine Betriebseinnahme dar. Somit können auch die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Die Prüfung des Leistungsfalles ist bei einer Dread-Disease-Versicherung einfacher und nicht so zeitaufwendig wie es zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist.

Aus Unternehmersicht ist unter Umständen eine Dread-Disease-Versicherung für die Absicherung und die Deckung eventueller Verluste durch den Wegfall wichtiger Schlüsselpositionen interessanter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jedoch sollte eine solche Versicherung nicht unbedingt als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen werden. Letztendlich kommt es immer auf die individuelle Situation der zu versichernden Person an.

Tipp zur Dread-Disease-Versicherung

Der Bund der Versicherten rät beispielsweise dazu, auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten.

Sie sollte eher eine Ergänzung darstellen, da darin Rücken- oder Gelenkerkrankungen sowie psychische Erkrankungen nicht mitversichert sind.
Genau diese Erkrankungen sind aber statistisch gesehen die Hauptursachen von Arbeitskraftverlust.



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