Computermissbrauchs-Versicherung
Computermissbrauchs-Versicherung
Wer einen Betrieb hat, in dem sich ein oder mehrere Computer befinden, sollte sich überlegen, eine solche Versicherung abzuschließen.
Dies lohnt sich allerdings nur, wenn die Gefahr besteht, dass Mitarbeiter durch den Missbrauch eines Computers einen Schaden verursachen. Wer also einen Ein-Mann-Betrieb hat und jeden Tag als einziger Benutzer am PC sitzt, benötigt diese Versicherung unter gar keinen Umständen.
Leistungsumfang einer Computermißbrauchs-Versicherung
Die Computermissbrauchs-Versicherung übernimmt Schäden, die, wie der Name schon sagt, durch den Missbrauch eines Computers vorsätzlich verursacht wurden.
Und auch nur dann, wenn der Verursacher namentlich bekannt ist.
Gewinne, die der Firma durch den Schaden entgangen sind, werden von der Versicherungsgesellschaft allerdings unter keinen Umständen übernommen.
Abschluss einer Computermissbrauchs-Versicherung
Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte man genau überlegen, ob man diese benötigt.
Wer seinen Mitarbeitern vertraut oder den Computer ausschließlich allein benutzt, sollte eine solche Versicherung nicht abschließen.
Im Falle eines Abschlusses einer solchen Versicherung lohnt es sich Angebote der Versicherungsgesellschaften einzuholen und diese auf Preise und Leistungen hin zu überprüfen. Diese können unter Umständen stark voneinander abweichen. Auch der Service der Versicherungsgesellschaften ist unterschiedlich gut.
Computermissbrauchs-Versicherungs-Abschluss via Internet
Bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages über das Internet lassen sich Kosten, die sonst zum Beispiel für einen Makler anfallen, einsparen.
Wer die jährliche Zahlung des Beitrages vereinbart, kann auch hier noch einmal einiges einsparen, da keine Kosten für eine Ratenzahlungsweise anfallen.
Auch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages dieser Art sollte man darauf achten, diesen nur für ein Jahr abzuschließen, um die Versicherung im Zweifelsfall schneller wechseln zu können.
Es ist möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsvertrages von diesem zurückzutreten. Dies sollte durch ein Widerrufsschreiben geschehen, welches am Besten per Fax oder Einschreiben verschickt wird.
Kündigung einer Computermissbrauchs-Versicherung
Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einzureichen.
Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge, ohne dass die Leistungen diesen angepasst werden, hat man auch hier die Möglichkeit gesondert zu kündigen.
Nach Eintreten eines Versicherungsfalls und der anschließend erfolgten Abwicklung der Regulierung kann man den bestehenden Versicherungsvertrag ebenfalls kündigen.
