Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung wird gelegentlich auch Ertragsausfallversicherung genannt und schützt vor Umsatzverlusten, die entstehen, wenn ein Sachschaden oder Gebäudeschaden den Betrieb vorübergehend stilllegt.
Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung
Es gibt zwei verschiedene Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
- Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Es gibt die Betriebsunterbrechungsversicherung als Kombinationsprodukt mit einer Inhaltsversicherung oder Geschäftsversicherung, der sogenannten kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann man aber auch als separates Produkt, die sogenannte mittlere Betriebsunterbrechung erhalten.
Leistungsumfang einer Betriebsunterbrechungsversicherung
In der einfachen Variante ist der Rohertrag, also das Ergebnis des Netto-Jahresumsatzes abzüglich des Wareneinsatzes, versichert.
Die meisten mittleren Betriebsunterbrechungsversicherungen haben bessere Bedingungen mit einem etwas höheren Beitragssatz.
Bis zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes sind abgedeckt:
- Pachten
- Zinsen
- Geschäftskosten
- Entgangener Gewinn
- Ausgaben für Personal
Die Betriebsunterbrechungsversicherung stellt das Unternehmen finanziell so, als wäre eine Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.
Voraussetzung hiefür ist, dass der Ausgangsschaden durch eine Geschäfts- und Betriebsversicherung abgedeckt ist.
Gründe der Betriebsunterbrechung
Eine Betriebsunterbrechung kann viele Gründe haben. Hierzu gehört zum Beispiel:
- Feuer
- Sturm
- Einbruch
- Überschwemmung
Dauerhaftes Abspringen von Kunden
Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind Gewinnverluste durch dauerhaft abspringende Kunden infolge einer Betriebsunterbrechung.
Jedoch übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Kosten der Maßnahmen, um das dauerhafte Abspringen von Kunden zu vermeiden.
Diese Maßnahmen sind zum Beispiel Werbung oder die Unterbringung einer provisorischen Betriebsanlage in Betriebsstätten eines anderen Unternehmens.
Auch die Mitarbeiter profitieren insofern von einer Betriebsunterbrechungsversicherung, da im Schadensfall keine Lohnausfälle hingenommen werden oder gar Kündigungen ausgesprochen werden müssen.
