Betriebsgebäudeversicherung
Betriebsgebäudeversicherung
Wenn man gewerblich genutzte Immobilien besitzt, beziehungsweise Eigentümer des eigenen Firmengebäudes ist, sollte man eine Betriebsgebäudeversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der Gebäudeversicherung.
Bei der Betriebsgebäudeversicherung können im Versicherungsvertrag folgende Optionen abgesichert sein:
- Definierte Gebäude
- Nebengebäude
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Versicherung potentieller Mietverluste
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen
- Zugehörige Garagen vor finanziellen Folgen durch Feuerschäden
Eine Deckungserweiterung sieht vor, dass auch Elementarschäden zusätzlich versichert werden können.
Werden Gebäude kreditfinanziert, verlangen Banken oft eine Gebäudefeuerversicherung als Sicherheit.
Festlegung der Versicherungssumme
Um die Risiken zu ermitteln und somit die Versicherungssumme festlegen zu können, ist es notwendig, die Gebäude in Bauartklassen zu unterscheiden.
Es gibt fünf Bauartklassen. Die genannten Materialien sind Beispiele.
- BAK I
- BAK II
- BAK III
- BAK IV
- BAK V
Die Außenwände des Gebäudes sind massiv, bestehen aus Mauerwerk oder Beton.
Das Dach ist hart, es besteht aus Ziegeln oder Betonplatten.
Die Gebäude haben ein Stahl- oder Holzfachwerk mit Steinfüllung als Außenwand.
Das Dach ist ebenfalls hart.
Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung bilden die Außenwand.
Auch hier ist das Dach hart.
Die Außenwände können entweder massiv sein oder aus den gleichen Materialien bestehen wie bei BAK II.
Das Dach ist jedoch weich, besteht aus Holz, Schilf oder Stroh.
Die Außenwände bestehen aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung.
Das Dach ist auch weich, Materialien sind Holz, Schilf oder Stroh.
Eine Analyse sollte sehr genau erfolgen, damit keine Unterversicherung eintritt.
Diese Einteilung der Bauartenklassen sind denen der Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich gleich.
