Beamten- Beihilfe
Beamten-Beihilfe
Bei dieser finanziellen Unterstützung beteiligt sich der Arbeitgeber an den entstehenden Kosten im Krankheitsfall eines angestellten Beamten oder eines seiner Familienangehörigen. Die Beiträge hierfür sind abhängig vom jeweiligen Bundes- und Landesrecht.
Diese Sonderform von Versicherung deckt jedoch nicht alle Kosten. Hier sollte man auf jeden Fall in Erwägung ziehen, eine private Zusatz-Versicherung abzuschließen.
Leistungsumfang der Beamten-Beihilfe
Je nach Bundesland können die Leistungen und deren Höhe, die der angestellte Beamte bei seinem Dienstherrn beantragen kann, zwischen 50 Prozent und 80 Prozent schwanken.
Der Beamte bekommt die zuvor privat bezahlten Rechnungen dann entweder prozentual oder pauschal im vereinbarten Umfang zurückerstattet.
