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Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)

Früher wurde diese Versicherungsart Bauwesenversicherung genannt.
Sie schützt Bauunternehmer vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten.

Hierzu zählen Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie zum Beispiel:

  • Hochwasser
  • Sturm

Inbegriffen sind aber auch andere Schäden, wie zum Beispiel:

  • Vandalismus
  • Fahrlässigkeit
  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Unbekannte Eigenschaften des Baugrundstücks

Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung erstreckt sich über die gesamte Bauzeit eines Objektes.

Leistungsumfang der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung springt ein, wenn dem Bauunternehmer beispielsweise durch Hochwasser irreparable Schäden im Rohbau entstanden sind und der Bauunternehmer komplett neu bauen muss.

Vom Bauherren bekommt der Bauunternehmer bei der Abnahme aber nur einmal das vereinbarte Entgelt. Für die entstandenen Mehrkosten des Bauunternehmers tritt die Bauleistungsversicherung ein.

Formen der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften in zwei Hauptformen vertrieben:

  1. Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten oder Gebäudeumbauten durch den Auftraggeber
  2. Der Versicherungsumfang erstreckt sich also über ein bestimmtes Gebäude und dient damit besonders den Interessen des Bauherren, aber auch den Interessen des Bauunternehmers, der die Herstellung des gesamten Gebäudes versichern möchte.

  3. Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen
  4. Hierbei sind die Bauleistungen selbst, einschließlich der Nebenleistungen, versichert.
    Diese Form der Bauleistungsversicherung stellt die typische Versicherung eines Bauunternehmers dar.

Die allgemeinen Bedingungen der oben genannten Hauptformen unterscheiden sich nur geringfügig. Deutliche Unterschiede sind nur in Bezug auf den Versicherungsgegenstand zu finden.



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